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Sněmovna

Die Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik (Poslanecká sněmovna) ist das Unterhaus des Parlaments der Tschechischen Republik. Sie besteht aus 200 Abgeordneten, die für vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Zusammen mit dem Senat bildet sie das tschechische Parlament und besitzt die Befugnis, Gesetze zu verabschieden, den Staatshaushalt zu genehmigen und die Regierung zu kontrollieren. Die Kammer wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und dessen Stellvertreter und kann dem Kabinett das Misstrauen aussprechen. Ihre Zuständigkeiten sind in der Verfassung der Tschechischen Republik von 1992 festgelegt.