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Parlament der Tschechischen Republik

Das Parlament der Tschechischen Republik ist die zweikammerige Legislative des Landes und besteht aus dem Abgeordnetenhaus (200 Sitze) und dem Senat (81 Sitze). Das Abgeordnetenhaus wird für vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, der Senat für sechs Jahre, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Mitglieder neu bestimmt wird. Das Parlament verabschiedet Gesetze, genehmigt den Staatshaushalt, ratifiziert internationale Abkommen und wählt den Präsidenten der Republik. Seine Befugnisse und Arbeitsweise sind in der Verfassung der Tschechischen Republik festgelegt.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.