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Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats

Die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ist eine Hauptdirektion des Sekretariats des Europarats und koordiniert die Arbeit der Organisation in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Standards in den Mitgliedstaaten. Sie überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Übereinkommen des Europarats, unterstützt die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und leistet den Mitgliedstaaten rechtliche und fachliche Hilfe bei Verfassungs- und Justizreformen.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.