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EU-Ratspräsidentschaft

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wird von den EU-Mitgliedstaaten alle sechs Monate im Rotationsverfahren übernommen. Das vorsitzführende Land leitet die Sitzungen des Rates der EU auf allen Ebenen, legt die Tagesordnung fest und vertritt die Union in den in die Zuständigkeit des Rates fallenden Politikbereichen nach außen. Der Vorsitz ist im Vertrag über die Europäische Union verankert und soll die Kontinuität der Arbeit der Organe gewährleisten.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.