Ungarische Generalstaatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft von Ungarn ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Landes unter der Leitung des Generalstaatsanwalts. Sie überwacht die Rechtmäßigkeit von Ermittlungen, vertritt den Staat in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren und koordiniert die Arbeit der nachgeordneten Staatsanwaltschaften. Der Generalstaatsanwalt wird vom ungarischen Parlament gewählt und ist ihm rechenschaftspflichtig, wobei das Amt verfassungsrechtlich eine weitgehende Unabhängigkeit genießt.
Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.