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Generalstaatsanwalt

Der Generalstaatsanwalt der Ukraine ist der Leiter des Büros des Generalstaatsanwalts und steht dem gesamten System der Staatsanwaltschaft des Landes vor. Die Ernennung erfolgt durch die Werchowna Rada auf Vorschlag des Präsidenten. Der Generalstaatsanwalt übt die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze durch die Ermittlungsbehörden aus, vertritt die Interessen des Staates vor Gericht und leitet die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.