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Europäische Convention zur Verhütung von Folter oder inhumaner oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung

Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung oder Strafe ist ein 1987 angenommenes Abkommen des Europarats. Sie legt Schutzstandards für Personen in Freiheitsentzug fest und verlangt die wirksame Untersuchung von Foltervorwürfen. Ihr Kontrollgremium ist das Europaratskomitee zur Verhütung von Folter.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.