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Kollegium der Kommissare

Das Kollegium der Kommissare ist das kollegiale Exekutivorgan der Europäischen Kommission, dem je ein Kommissar aus jedem EU-Mitgliedstaat angehört. Geleitet wird es vom Präsidenten der Kommission; die Mitglieder verantworten jeweils eigene Politikbereiche und entscheiden gemeinsam. Das Kollegium initiiert die EU-Gesetzgebung, führt den Haushalt aus und vertritt die Union nach außen.