Kollegium der Kommissare
Das Kollegium der Kommissare ist das kollegiale Exekutivorgan der Europäischen Kommission, dem je ein Kommissar aus jedem EU-Mitgliedstaat angehört. Geleitet wird es vom Präsidenten der Kommission; die Mitglieder verantworten jeweils eigene Politikbereiche und entscheiden gemeinsam. Das Kollegium initiiert die EU-Gesetzgebung, führt den Haushalt aus und vertritt die Union nach außen.
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EU-Kommission beschließt Reformpaket zur Vorbereitung der Erweiterung um die Ukraine
Am 6. Oktober hat das Kollegium der EU-Kommission in Straßburg ein Paket von Reformvorschlägen verabschiedet, mit denen die EU auf die Aufnahme neuer Mitglieder – darunter die Ukraine – vorbereitet werden soll. Erweiterungskommissarin Marta Kos stellte die Vorschläge vor, die den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Bereichen wie Sanktionen und Steuerbetrugsbekämpfung, stärkere Schutzvorkehrungen gegen Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit sowie eine neue "schrittweise Integration" für fortschrittliche Beitrittskandidaten vorsehen. Für die Ukraine sind gezielte Mechanismen im Agrarsektor vorgesehen, die an die Eröffnung von Cluster 5 geknüpft werden.