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EU-Kommission billigt Reformpaket zur Vorbereitung auf Erweiterung um Ukraine und weitere Kandidaten

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober ein Paket von Vorschlägen gebilligt, die die Union auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorbereiten sollen – darunter die Ukraine. Das Paket umfasst eine Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidung, stärkere Schutzmechanismen für die Rechtsstaatlichkeit, das Konzept einer „schrittweisen Integration" vor Vollmitgliedschaft sowie gezielte Sonderregelungen für den ukrainischen Agrarsektor. Eine erste Diskussion auf Ebene der Staats- und Regierungschefs ist für den Europäischen Rat am 15.–16. Oktober geplant.

Das Wichtigste

  • Die EU-Kommission hat am Dienstag, 6. Oktober, in Straßburg das Erweiterungspaket gebilligt; vorgestellt wurde es von Erweiterungskommissarin Marta Kos.
  • Das Paket umfasst fünf Bereiche: praktische Entscheidungen zu Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, vertiefte schrittweise Integration, gemeinsame Schutzinstrumente, Auswirkungen der Erweiterung auf EU-Politiken und Roadmaps für die am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten.
  • Vorgeschlagen wird eine Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidung – etwa bei Sanktionen, Steuerbetrugsbekämpfung, Energiepolitik und Zwischenschritten in Beitrittsverhandlungen – durch Nutzung der Passerelle-Klauseln.
  • Vorgesehen sind stärkere Schutzmechanismen gegen Rückschritte bei Rechtsstaatlichkeit und EU-Grundwerten, einschließlich der Möglichkeit, Mittel zu kürzen oder Stimmrechte zu beschränken.
  • Vier Länder sollen Roadmaps zur Mitgliedschaft erhalten: Montenegro, Albanien, die Ukraine und Moldau. Serbien wurde wegen fehlender Reformfortschritte nicht in den neuen Ansatz einbezogen.
  • Für die Ukraine sollen gezielte Mechanismen zur Integration des Agrarsektors geprüft werden, da dessen „Größe, Struktur und sehr hohe Produktivität" besondere Regelungen erforderlich machen.
  • Die erste politische Diskussion auf Ebene der Staats- und Regierungschefs findet beim Europäischen Rat am 15.–16. Oktober statt; die Kommission will am 28. Oktober indikative Roadmaps für die vier fortgeschrittenen Kandidaten vorlegen.

Warum es wichtig ist

Das Paket legt den institutionellen Fahrplan fest, nach dem die EU neue Mitglieder aufnehmen will – und betrifft damit unmittelbar den Weg der Ukraine Richtung Beitritt. Die Verschiebung weg von der Einstimmigkeit bei Sanktionen und bei Zwischenschritten in Beitrittsverhandlungen nimmt einzelnen Mitgliedstaaten ein zentrales Blockadeinstrument. Mit dem Konzept der „schrittweisen Integration" können Kandidaten künftig schon vor Vollbeitritt in ausgewählten Politikbereichen mitarbeiten. Die geplanten Sonderregelungen für die ukrainische Landwirtschaft machen die konkreten Bedingungen einer ukrainischen EU-Mitgliedschaft zu einer offenen Verhandlungsfrage. Schließlich steht das Paket bereits am 15.–16. Oktober auf der Agenda des Europäischen Rats.

Was geschehen ist

Am Dienstag, 6. Oktober, billigte das Kollegium der EU-Kommission in Straßburg ein Paket von Vorschlägen zur Vorbereitung der EU auf künftige Erweiterungen. Erweiterungskommissarin Marta Kos stellte das Paket im Anschluss an die Sitzung der Kommissare vor. Es deckt fünf Bereiche ab: praktische Lösungen für Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und EU-Politiken; eine vertiefte schrittweise Integration von Kandidaten vor Vollbeitritt; einen gemeinsamen Schutzrahmen gegen Rückschritte bei rechtsstaatlichen Standards; die Bewertung der Auswirkungen der Erweiterung auf bestehende EU-Politiken; und Roadmaps für die am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten.

Zentrale institutionelle Änderung ist die vorgeschlagene Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidung auf Bereiche wie Sanktionen, die Bekämpfung von Steuerbetrug, fiskalische Maßnahmen in der Energiepolitik und auf Zwischenschritte in Beitrittsverhandlungen. Dafür sollen Passerelle-Klauseln stärker genutzt werden. Für die Ukraine sind gezielte Sonderregelungen für den Agrarsektor geplant, da dessen Größe, Struktur und hohe Produktivität besondere Maßnahmen erforderlich machen. Die Kommission will zudem stärkere Schutzmechanismen gegen Rückschritte bei Rechtsstaatlichkeit und Grundwerten einführen – bis hin zur Möglichkeit, Mittel zu kürzen oder Stimmrechte zu beschränken.

Vier Kandidaten – Montenegro, Albanien, die Ukraine und Moldau – sollen Roadmaps zur Mitgliedschaft erhalten; für den 28. Oktober sind indikative Fassungen geplant. Serbien wurde laut Kos wegen fehlender Reformfortschritte nicht in den neuen Ansatz einbezogen. Die nächste politische Etappe ist die Diskussion beim Europäischen Rat am 15.–16. Oktober.

Wo die Berichte auseinandergehen

Eine Diskrepanz besteht zwischen den Quellen darüber, wer die Eröffnung zweier weiterer Beitrittscluster für die Ukraine und Moldau in der Folgewoche vorantreibt: Eine Quelle (330158) nennt die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas als treibende Kraft, eine andere (329810) die Erweiterungskommissarin Marta Kos.

Hintergrund

Vier Kandidaten – Montenegro, die Ukraine, Moldau und Albanien – gelten als die am weitesten fortgeschrittenen im EU-Integrationsprozess und sollen Roadmaps zur Mitgliedschaft erhalten. Serbien wurde vom neuen Ansatz ausgeschlossen, weil nach Angaben der Erweiterungskommissarin derzeit Reformfortschritte fehlen. Die Kommission hatte die Vorlage ihrer Bewertung der Auswirkungen einer künftigen Erweiterung auf den 6. Oktober verschoben. Elf EU-Mitgliedstaaten – Österreich, Dänemark, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, Spanien und Schweden – hatten in einem Schreiben an die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas ein Ende des Einzelstaats-Vetorechts bei EU-Entscheidungen gefordert.