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EU-Kommission will ukrainischen Zugang zu Agrarmärkten und Subventionen bei Beitritt beschränken

Die Europäische Kommission bereitet einem internen Dokument zufolge, das die Financial Times einsehen konnte, weitreichende Beschränkungen für den Zugang der Ukraine zu EU-Agrarmärkten und -subventionen vor – selbst im Falle eines Beitritts. Die Vorschläge sind Teil einer Reform des EU-Erweiterungsprozesses, sollen Bedenken unter anderem Polens, Frankreichs und Italiens zerstreuen und sehen individuelle „Roadmaps“ ohne feste Beitrittsdaten für die Ukraine, Moldau, Montenegro und Albanien vor.

Das Wichtigste

  • Die EU-Kommission plant, den Zugang der Ukraine zu EU-Agrarmärkten und zu etwa 55 Mrd. € jährlicher Agrarsubventionen auch nach einem Beitritt deutlich zu begrenzen.
  • Begründet wird dies mit Umfang, Struktur und hoher Produktivität der ukrainischen Landwirtschaft; betroffen wären vor allem Weizen und andere Getreide.
  • Ziel ist es, Bedenken insbesondere Polens, Frankreichs und Italiens vor einer Überschwemmung des Binnenmarkts mit ukrainischem Getreide und Ölsaaten zu zerstreuen.
  • Brüssel will der Ukraine zugleich helfen, den durch den russischen Krieg gestörten Zugang zu ihren traditionellen Exportmärkten außerhalb der EU wiederherzustellen.
  • Im Dokument werden Ukraine, Moldau, Montenegro und Albanien als die am weitesten fortgeschrittenen Beitrittskandidaten genannt; für sie sind individuelle „Roadmaps“ ohne fixe Beitrittsdaten geplant.
  • Finanzielle Vorteile der Mitgliedschaft sollen künftig stärker an Rechtsstaatlichkeit, Anti-Korruptions- und Finanzreformen geknüpft werden; zudem soll das Verfahren zum Entzug von Stimmrechten nach Artikel 7 EUV vereinfacht werden.
  • Die Vorschläge werden diese Woche von hochrangigen EU-Kommissionsbeamten beraten, die Verabschiedung ist für Dienstag geplant; ein Kommissionssprecher lehnte gegenüber der FT eine Stellungnahme ab.

Warum es wichtig ist

Die vorgeschlagenen Beschränkungen würden die Bedingungen, unter denen die Ukraine als großer Agrarproduzent der EU beitreten könnte, grundlegend verändern und ihren Zugang zur größten Einzelposition des EU-Haushalts deckeln. Das Paket soll Widerstände in derzeitigen Mitgliedstaaten – vor allem in Polen, Frankreich und Italien – abbauen, die Marktverwerfungen und fiskalische Kosten durch den ukrainischen Beitritt fürchten. Gleichzeitig bindet es finanzielle Beitrittsvorteile stärker an Rechtsstaatlichkeit und Anti-Korruptions-Reformen und vereinfacht das Verfahren zum Entzug von Stimmrechten. Dass Brüssel parallel Hilfe beim Wiederaufbau des durch Russlands Krieg gestörten Zugangs zu Drittlandsmärkten anbietet, verbindet innenpolitischen Druck mit dem sicherheitspolitischen Anreiz, die ukrainische Mitgliedschaft voranzubringen.

Was geschehen ist

Die Europäische Kommission erwägt laut einem internen Dokument, auf das die Financial Times Einblick hatte, deutlich einschränkende Sonderregeln für die Ukraine im Fall eines EU-Beitritts. Vorgesehen sind demnach gezielte Mechanismen, die die finanzielle Unterstützung und den Marktzugang für Produkte wie Weizen und anderes Getreide erheblich begrenzen sollen. Begründet wird dies mit dem Umfang, der Struktur und der „sehr hohen Produktivität“ des ukrainischen Agrarsektors. Brüssel reagiert damit auf Bedenken unter anderem Polens, Frankreichs und Italiens, die durch ukrainische Getreide- und Ölsaatenexporte Marktverzerrungen und Haushaltsbelastungen befürchten. Die Ukraine, Moldau, Montenegro und Albanien werden in dem Papier als die am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten benannt; für sie sollen individuelle „Roadmaps“ ohne fixe Beitrittsdaten entwickelt werden. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die finanziellen Vorteile der Mitgliedschaft enger an Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Finanzen zu knüpfen und das Verfahren zur Entziehung von Stimmrechten nach Artikel 7 EUV zu vereinfachen. Das Dokument wird diese Woche von hochrangigen Kommissionsbeamten beraten; die Verabschiedung ist für Dienstag vorgesehen. Ein Kommissionssprecher wollte den Inhalt gegenüber der FT nicht kommentieren.

Hintergrund

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU verteilt rund 55 Mrd. € pro Jahr und macht etwa ein Drittel des EU-Haushalts aus. Die Ukraine verfügt über etwa 30 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche – rund ein Viertel der EU-Fläche. Nach geltenden GAP-Regeln wäre die Ukraine nach einem Beitritt voraussichtlich der größte einzelne Empfänger von Agrarzahlungen; Schätzungen, die zuvor Medien erreichten, gingen von rund 96,5 Mrd. € an GAP-Mitteln über sieben Jahre und bis zu 186 Mrd. € an EU-Gesamtmitteln aus. 2023 hatten Polen, Ungarn und die Slowakei unilateral Importe mehrerer ukrainischer Agrarprodukte verboten. Seit der russischen Vollinvasion hat die EU Zölle und Kontingente für ukrainische Waren ausgesetzt; der Handel wird nun durch ein aktualisiertes Freihandelsabkommen mit Kontingenten für sensible Produkte geregelt.