3 September 2026 · Aktualisiert am 4 September 2026

Orban-Nachfolger Magyar bekräftigt Blockade weiterer EU-Beitrittskapitel für die Ukraine

Der ungarische Ministerpräsident Péter Magyar hat am 3. September erklärt, Budapest werde weitere Verhandlungskapitel zur EU-Mitgliedschaft der Ukraine nur dann unterstützen, wenn die bilateralen Vereinbarungen zu den Rechten der ungarischen Minderheit in der Ukraine umgesetzt werden. Er wandte sich gegen ein beschleunigtes Verfahren und verwies auf Serbien, das seit rund 15 Jahren nur zwei von sechs Kapiteln eröffnet hat. Unterdessen hat die Werchowna Rada eine Erklärung zur Verurteilung der sowjetischen Verbrechen in der Transkarpatien-Region 1944–1946 verabschiedet.

Das Wichtigste

  • Magyar knüpfte am 3. September die Unterstützung weiterer Kapitel an die Umsetzung der Vereinbarung zu den Rechten der ungarischen Minderheit in der Ukraine.
  • Er lehnte eine beschleunigte EU-Mitgliedschaft der Ukraine mit dem Hinweis ab, das Land sei wegen des Krieges „nicht bereit".
  • Magyar verwies auf Serbien: 15 Jahre im Beitrittsprozess, erst zwei von sechs Verhandlungskapiteln eröffnet.
  • Die Werchowna Rada verabschiedete am 3. September einstimmig (261 Ja-Stimmen) eine Erklärung, die Verbrechen der sowjetischen Verwaltung in Transkarpatien 1944–1946 verurteilt.
  • Das ungarische Parlament begrüßte die Erklärung und forderte erneut die vollständige Umsetzung der Minderheitenrechtsvereinbarung.
  • Der EU-Beitrittsprozess umfasst sechs Cluster mit über 30 Kapiteln; die Ukraine hat laut ukrainischer Darstellung die Bedingungen für die Eröffnung des zweiten und dritten Clusters erfüllt.

Warum es wichtig ist

Die ungarische Position bestimmt maßgeblich, mit welchem Tempo die Ukraine durch die EU-Beitrittscluster vorankommt. Budapest stellt die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine als zentrale Bedingung für jeden weiteren Fortschritt heraus und lehnt ein beschleunigtes Verfahren ausdrücklich ab. Damit steht nicht nur der Zeitplan der Erweiterung auf dem Spiel, sondern auch die grundsätzliche Frage, ob die Ukraine einen meritokratischen Standardprozess durchläuft oder eine Sonderbehandlung erhält.

Was geschehen ist

Am Donnerstag, dem 3. September, hat der ungarische Ministerpräsident Péter Magyar vor Journalisten bekräftigt, dass Budapest die Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel für den EU-Beitritt der Ukraine nur unterstützen werde, wenn die bilateralen Vereinbarungen zu den Rechten der ungarischen Minderheit vollständig umgesetzt werden. Magyar erklärte, die Ukraine habe zwar eine entsprechende Vereinbarung mit klaren Fristen für Gesetzgebung und Umsetzung in der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, akzeptiert, doch sehe Ungarn keinen Fortschritt. Er wandte sich gegen ein beschleunigtes Verfahren und sagte, die Ukraine sei wegen des Krieges „nicht bereit" für eine Mitgliedschaft. Als Beleg für einen realistischen Zeitrahmen verwies er auf Serbien, das seit rund 15 Jahren im Beitrittsprozess sei und erst zwei von sechs Clustern eröffnet habe. Am selben Tag verabschiedete die Werchowna Rada einstimmig mit 261 Stimmen eine Erklärung, die Verbrechen der sowjetischen Militärverwaltung in der Transkarpatien-Region 1944–1946 anerkennt und verurteilt; das ungarische Parlament begrüßte diese Erklärung und forderte erneut die zügige und vollständige Umsetzung der Minderheitenrechtsvereinbarung.

Wo die Berichte auseinandergehen

Die beiden ukrainischen Quellen bewerten den Sachverhalt unterschiedlich: Ein Artikel stellt das ungarische Vorgehen als fortgesetzte Obstruktion des ukrainischen EU-Beitrittsprozesses dar. Der andere, der die Aussagen Magyars wiedergibt, legt nahe, dass die Ukraine die vereinbarten Verpflichtungen zu den Minderheitenrechten bislang nicht umgesetzt hat. Daraus ergeben sich gegensätzliche Einschätzungen darüber, ob die Ukraine ihren Pflichten aus dem bilateralen Abkommen nachgekommen ist.

Hintergrund

Der EU-Beitrittsprozess ist in sechs Cluster mit insgesamt über 30 Kapiteln gegliedert. Ungarn hatte zuvor der Eröffnung des ersten und sechsten Clusters unter der Bedingung zugestimmt, dass damit verbundene Verpflichtungen erfüllt werden. Magyar zog als Vergleich Serbien heran, das nach rund 15 Jahren Beitrittsprozess erst zwei der sechs Cluster eröffnet hat. Am 3. September verabschiedete die Werchowna Ruda, das ukrainische Parlament, eine Erklärung zur Verurteilung der sowjetischen Verbrechen in Transkarpathien 1944–1946; das ungarische Parlament begrüßte diese Erklärung und wiederholte seine Forderung nach vollständiger Umsetzung der Minderheitenrechtsvereinbarung.