Ereignis: 3. September · Veröffentlicht am · Aktualisiert:

Ungarn blockiert Teile der EU-Beitrittsgespräche mit der Ukraine und knüpft Fortschritt an Minderheitenrechte

Ungarns Premierminister Péter Magyar hat am 3. September klargestellt, dass Budapest den weiteren Fortschritt der Ukraine in den EU-Beitrittsverhandlungen an die Umsetzung des bilateralen Abkommens zu den Rechten der ungarischen Minderheit in der Ukraine bindet. Die Ukraine sieht hingegen die Bedingungen für die Eröffnung des zweiten und dritten Verhandlungskapitels als erfüllt und verweist darauf, dass die von Ungarn angesprochenen Themen zum bereits eröffneten ersten Cluster gehören. Am selben Tag verabschiedete die Werchowna Rada einstimmig eine Erklärung, in der sie Verbrechen der sowjetischen Militärverwaltung in der Transkarpatien 1944–1946 anerkennt und verurteilt.

Das Wichtigste

  • Ungarns Ministerpräsident Péter Magyar erklärte am 3. September gegenüber Journalisten, Budapest unterstütze den EU-Beitritt der Ukraine nur, wenn das Standardverfahren eingehalten und die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Laut Magyar verlangt Ungarn die Umsetzung des Abkommens zu den Rechten der ungarischen Minderheit in der Ukraine; bisher sehe Budapest keine Fortschritte.
  • Die EU-Beitrittsverhandlungen umfassen sechs Cluster mit insgesamt über 30 Kapiteln; Ungarn hatte zuvor der Eröffnung des ersten und sechsten Clusters unter Bedingungen zugestimmt.
  • Die Ukraine gibt an, die Bedingungen für die Eröffnung des zweiten und dritten Clusters erfüllt zu haben; die von Ungarn genannten Fragen zu Bildung und Minderheitenrechten betreffen nach ukrainischer Darstellung den bereits eröffneten ersten Cluster.
  • Magyar verwies auf Serbien als Vergleich: Dieses sei seit rund 15 Jahren im Beitrittsprozess und habe nur zwei von sechs Clustern eröffnet; eine beschleunigte Beitrittsprozedur für die Ukraine lehnte er ab.
  • Die Werchowna Rada verabschiedete am 3. September mit 261 Stimmen einstimmig eine Erklärung zur Anerkennung und Verurteilung der Verbrechen der sowjetischen Militärverwaltung in Transkarpatien 1944–1946.
  • Das ungarische Parlament begrüßte die Erklärung der Werchowna Rada und forderte zugleich die zügige und vollständige Umsetzung des Minderheitenrechtsabkommens.

Warum es wichtig ist

Ungarns Haltung bestimmt, in welchem Tempo die Ukraine die nächsten Verhandlungscluster im EU-Beitrittsprozess eröffnen kann. Der Streit verbindet eine bilaterale Frage — die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine — direkt mit dem europäischen Erweiterungsprozess und berührt zugleich die Grundsatzfrage, ob die Ukraine das reguläre Verfahren durchlaufen oder einen beschleunigten Weg erhalten soll.

Was geschehen ist

Ungarns Premierminister Péter Magyar hat am 3. September bei einem Pressegespräch die Bedingungen für die weitere Unterstützung der Ukraine im EU-Beitrittsprozess dargelegt. Nach seinen Aussagen unterstützt Budapest eine Eröffnung weiterer Verhandlungscluster nur, wenn die Ukraine das bilaterale Abkommen zu den Rechten der ungarischen Minderheit — Sprache, Bildung, Kultur und Verwaltung — fristgerecht umsetzt. Er verwies darauf, dass das Abkommen konkrete Fristen für Gesetzesinitiativen in der Werchowna Rada enthalte, die bisher nicht erfüllt seien. Magyar zog einen Vergleich zu Serbien, das seit rund 15 Jahren im Prozess sei und erst zwei von sechs Clustern eröffnet habe, und lehnte eine beschleunigte Beitrittsprozedur für die Ukraine ab. Auf ukrainischer Seite wird hervorgehoben, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des zweiten und dritten Clusters erfüllt seien und die von Ungarn angesprochenen Themen zum bereits eröffneten ersten Cluster gehörten. Am selben Tag verabschiedete die Werchowna Rada mit 261 Stimmen einstimmig eine Erklärung zur Anerkennung und Verurteilung der Verbrechen der sowjetischen Militärverwaltung in der Transkarpatien 1944–1946, die das ungarische Parlament ausdrücklich begrüßte.

Wo die Berichte auseinandergehen

Die ukrainischen Quellen rahmen Ungarns Vorgehen als fortgesetzte Blockade der Beitrittsverhandlungen ein. Ein Artikel, der Magyar wiedergibt, legt nahe, dass die Ukraine die im bilateralen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zu den Rechten der ungarischen Minderheit noch nicht umgesetzt hat, und impliziert damit, dass die ungarische Haltung sachlich begründet ist. Die beiden Darstellungen führen zu unterschiedlichen Bewertungen, ob die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen bereits erfüllt hat.

Hintergrund

Der EU-Beitrittsprozess besteht aus sechs Clustern mit insgesamt über 30 Kapiteln. Ungarn hatte zuvor der Eröffnung des ersten und sechsten Clusters zugestimmt, verknüpfte dies aber mit der Umsetzung der damit verbundenen Zusagen. Magyar verwies zudem auf die Dauer des serbischen Beitrittsprozesses — rund 15 Jahre und erst zwei eröffnete Cluster — als Maßstab für einen schrittweisen, leistungsbasierten Fortschritt. Am 3. September verabschiedete die Werchowna Rada zudem eine Erklärung zu den Verbrechen der sowjetischen Militärverwaltung in der Transkarpatien 1944–1946, die das ungarische Parlament begrüßte und mit der Forderung nach vollständiger Umsetzung des Minderheitenrechtsabkommens verband.