EU knüpft 3,7-Milliarden-Euro-Tranche an ukrainisches Paketsteuergesetz
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass die für Frühherbst geplante Auszahlung von 3,7 Mrd. Euro aus dem makrofinanziellen Hilfsprogramm (MFA) an die Ukraine nur dann erfolgt, wenn das Parlament ein Gesetz zur Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Pakete im Wert von bis zu 150 Euro verabschiedet. Am 1. September scheiterte die Werchowna Rada mit den entsprechenden Gesetzesentwürfen.
Das Wichtigste
- Geplanter MFA-Tranchenwert: 3,7 Mrd. Euro, Auszahlung im Frühherbst 2026 vorgesehen
- EU-Hilfsprogrammziel 2026: 8,35 Mrd. Euro, davon bereits 3,2 Mrd. Euro ausgezahlt
- Das Paketgesetz ist eine von 12 MFA-Bedingungen und zugleich eines von vier Steuergesetzen, die der IWF für die Fortsetzung seines Kreditprogramms verlangt
- Am 1. September verfehlten die Entwürfe Nr. 15460 und 15112-d im Parlament die nötige Stimmenzahl; für Nr. 15460 stimmten nur 194 Abgeordnete, 32 Stimmen fehlten
- Seit 1. Juli gelten EU-Zölle von 3 Euro pro Paket im Wert bis 150 Euro
- Bereits am 26. Mai scheiterte ein früherer Versuch, die MwSt.-Befreiung für Pakete bis 150 Euro aufzuheben
Warum es wichtig ist
Eine EU-Auszahlung von 3,7 Mrd. Euro wird an die Verabschiedung eines konkreten ukrainischen Steuergesetzes geknüpft. Das Paketgesetz ist zugleich eine von zwölf MFA-Bedingungen und eines von vier Steuergesetzen, die der IWF einfordert – EU- und IWF-Finanzhilfen hängen damit am selben nationalen Vorhaben. Nachdem die Werchowna Rada am 1. September die einschlägigen Entwürfen nicht verabschieden konnte, ist die Bedingung unmittelbar vor dem geplanten Auszahlungsfenster im Frühherbst offen.
Was geschehen ist
Die EU-Kommission erklärte, die Ukraine werde den für Frühherbst geplanten MFA-Tranchenwert von 3,7 Mrd. Euro nur erhalten, wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Pakete im Wert von bis zu 150 Euro aufhebt. Am 1. September stimmte die Werchowna Rada über den Entwurf Nr. 15460 zu Zollverfahren für eine Besteuerung solcher Pakete ab; nur 194 Abgeordnete votierten dafür, 32 Stimmen fehlten zur Annahme. Auch der Entwurf Nr. 15112-d und alternative Vorlagen zur Streichung der MwSt.-Befreiung für internationale Postsendungen bis 150 Euro fanden am selben Tag keine Mehrheit. Kommissionssprecher Balázs Ujvári bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als Voraussetzung für weitere MFA-Zahlungen und betonte dessen Bedeutung für die Haushaltseinnahmen der Ukraine.
Hintergrund
Der MFA-Gesamtumfang für 2026 beträgt 8,35 Mrd. Euro, von denen die EU bereits 3,2 Mrd. Euro ausgezahlt hat. Ein früherer Versuch, die MwSt.-Befreiung für Pakete bis 150 Euro abzuschaffen, scheiterte bereits am 26. Mai. Seit 1. Juli gelten EU-Zölle von 3 Euro pro Paket im Wert von bis zu 150 Euro. Im April verabschiedete das Parlament eines der vier vom IWF geforderten Steuergesetze und verlängerte die 5-prozentige Kriegssteuer um drei Jahre nach Kriegsende. Der Entwurf Nr. 15111-d zur Besteuerung digitaler Plattformen (sogenannte OLX-Steuer) wurde in erster Lesung angenommen. Ab 1. Oktober wird Moldau auf Käufe bis 150 Euro auf internationalen Online-Plattformen 20 Prozent Mehrwertsteuer erheben.