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Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein 1950 in Rom unterzeichneten völkerrechtlicher Vertrag im Rahmen des Europarats. Sie verbürgt grundlegende bürgerliche und politische Rechte und schuf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zur Überwachung ihrer Einhaltung. Die Konvention ist für die Mitgliedstaaten des Europarats, die sie ratifiziert haben, rechtlich verbindlich.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.