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Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft ist die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie ermittelt in Fällen, die die innere oder äußere Sicherheit des Staates betreffen — insbesondere Terrorismus, Spionage und Staatsschutzdelikte — und vertritt die Bundesrepublik in Strafsachen vor den höheren Gerichten des Bundes. Geleitet wird sie vom Generalbundesanwalt, der auf Vorschlag der Bundesministerin oder des Bundesministers der Justiz vom Bundespräsidenten ernannt wird.