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Ukrainer Zhuravlov stellt in Kroatien Asylantrag – Auslieferung an Deutschland im Visier

Der ukrainische Staatsbürger Volodymyr Zhuravlov, der von Deutschland im Zusammenhang mit der Nord-Stream-Sabotage verdächtigt wird, hat in Kroatien politisches Asyl beantragt. Das berichtete sein Anwalt Mykola Katerynchuk. Das Gesuch stoppt das Auslieferungsverfahren nach Angaben des Anwalts nicht automatisch. Ein Bezirksgericht im kroatischen Pula hatte zuvor die Auslieferung an Deutschland erlaubt; die Verteidigung geht dagegen in Berufung.

Das Wichtigste

  • Volodymyr Zhuravlov hat in Kroatien politisches Asyl beantragt.
  • Laut Anwalt Mykola Katerynchuk begründet Zhuravlov den Antrag mit der Sorge, in Deutschland keinen fairen Prozess zu erhalten.
  • Katerynchuk weist darauf hin, dass der Asylantrag die Auslieferung nicht automatisch stoppt.
  • Ein Bezirksgericht in Pula hat die Auslieferung an Deutschland zuvor genehmigt; die Verteidigung legt Berufung ein.
  • Zhuravlov war am 19. August in Pula auf Grundlage eines europäischen Haftbefalls aus Deutschland festgenommen worden.
  • Die deutsche Generalbundesanwaltschaft verdächtigt ihn, im September 2022 zu den Tauchern gehört zu haben, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines angebracht haben sollen.
  • Ein weiterer Verdächtiger, der Ukrainer Serhij Kusnezow, wurde im August 2025 in Italien festgenommen, im November 2025 nach Deutschland ausgeliefert und am 1. Juli 2026 formal angeklagt.

Warum es wichtig ist

Zhuravlov gehört zu den wenigen in Europa öffentlich identifizierten und festgenommenen ukrainischen Verdächtigen im Nord-Stream-Komplex. Sein Asylantrag eröffnet einen rechtlichen Nebenschauplatz zur laufenden Auslieferungsentscheidung und macht den Fall zu einem Lackmustest für die justizielle Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und Kroatien. Deutsche Ermittler behaupten zudem eine „ukrainische Spur" in der Sabotage, was die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine zurückweist – der Fall bleibt damit auch politisch zwischen Kiew und Berlin sensibel.

Was geschehen ist

Volodymyr Zhuravlov, ein 46-jähriger Berufstaucher ukrainischer Staatsangehörigkeit, wurde am 19. August in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines europäischen Haftbefalls aus Deutschland festgenommen. Die deutsche Generalbundesanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2022 zu den Tauchern gehört zu haben, die Sprengladungen an den Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 auf dem Grund der Ostsee angebracht haben. In Kroatien wird ihm unter anderem gemeinschaftliche Organisation einer Explosion, verfassungsfeindliche Sabotage und Zerstörung von Anlagen vorgeworfen. Nach Angaben seines Anwalts Mykola Katerynchuk hat Zhuravlov nun politisches Asyl in Kroatien beantragt und dies mit der Sorge begründet, in Deutschland kein faires Verfahren zu erhalten. Das Bezirksgericht in Pula hatte zuvor seine Auslieferung an Deutschland zugelassen; die Verteidigung hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und sie als „voreingenommen" und „politisch" kritisiert. Katerynchuk wies zugleich darauf hin, dass ein Asylantrag den Auslieferungsprozess nicht automatisch anhalte.

Wo die Berichte auseinandergehen

Zwischen den Quellen besteht Uneinigkeit darüber, wie viele ukrainische Staatsbürger im Nord-Stream-Komplex mit Haftbefall gesucht werden: Die meisten Berichte sprechen von sechs, einige von fünf. Auch beim Haftbefall gegen Zhuravlov in Kroatien gehen die Angaben auseinander – ob er auf einem oder auf zwei europäischen Haftbefällen beruht. Zudem unterscheiden die Berichte teils nicht klar zwischen dem Datum der präventiven Inhaftierung (20. Juli) und dem Datum der späteren Auslieferungsentscheidung des Gerichts in Pula. Schließlich stehen sich die deutsche Behauptung einer „ukrainischen Spur" und die Aussage der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft gegenüber, wonach keine Belege für eine Beteiligung der Ukraine, ihrer Behörden oder Amtsträger gefunden worden seien.

Hintergrund

In der Nacht zum 26. September 2022 wurden auf dem Grund der Ostsee nahe der dänischen Insel Bornholm drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Explosionen beschädigt; die Pipelines waren zwar außer Betrieb, aber mit technischem Gas gefüllt. Im August 2025 berichteten deutsche Medien (Die Zeit, ARD, Süddeutsche Zeitung), dass sechs ukrainische Verdächtige identifiziert und Haftbefehle ausgestellt worden seien. Als Hauptverdächtiger gilt Serhij Kusnezow, der im August 2025 in Italien festgenommen, im November 2025 nach Deutschland ausgeliefert und am 1. Juli 2026 formal angeklagt wurde; sein Prozess in Hamburg ist für Ende Oktober angesetzt. Kusnezow bestreitet die Vorwürfe. Dänemark und Schweden hatten eigene Ermittlungen im Februar 2024 mangels hinreichender Gründe für ein Strafverfahren eingestellt. Zhuravlov war bereits 2024 in Polen kurzzeitig festgenommen worden; ein polnischer Haftbefall aus dem September 2025 in Pruszków endete im Oktober 2025 mit der Ablehnung der Auslieferung durch ein Warschauer Gericht. Polens Ministerpräsident Donald Tusk und Justizminister Waldemar Żurek hatten sich damals gegen eine Auslieferung ausgesprochen.