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Gericht in Pula genehmigt Auslieferung von Wolodymyr Schurawlow an Deutschland im Nord-Stream-Fall

Das Bezirksgericht in Pula, Kroatien, hat am 18. September die Auslieferung des ukrainischen Staatsbürgers Wolodymyr Schurawlow an Deutschland beschlossen. Schurawlow wird dort verdächtigt, an der Sabotage der Gaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 im September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Sein ukrainischer Verteidiger kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen und bezeichnete sie als „befangen“ und „politisch motiviert“.

Das Wichtigste

  • Das Bezirksgericht Pula genehmigte am 18. September die Auslieferung von Wolodymyr Schurawlow an Deutschland; die schriftliche Entscheidung wurde den Parteien fünf Tage später zugestellt.
  • Nach Inkrafttreten der Entscheidung wird das kroatische Innenministerium Schurawlow an die zuständigen deutschen Behörden übergeben.
  • Schurawlows ukrainischer Verteidiger Mykola Katerynchuk nannte die Entscheidung „befangen“ und „politisch“; die Verteidigung will Rechtsmittel einlegen.
  • Schurawlow war zuvor zweimal einer Festnahme und Auslieferung an Deutschland entgangen und wurde laut Medienberichten in Kroatien während der Arbeit als Berater für einen Hollywoodfilm über die Nord-Stream-Sabotage festgenommen.
  • Im Hauptverfahren wirft die deutsche Generalbundesanwaltschaft dem Hauptverdächtigen Serhij Kusnezow und sechs weiteren Ukrainern vor, im September 2022 als Angehörige der ukrainischen Streitkräfte drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in der Ostsee gesprengt zu haben.
  • Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, die Ukraine sei nicht in die Nord-Stream-Sabotage verwickelt; der ukrainische Generalstaatsanwalt erklärte, es gebe keine Beweise für eine Beteiligung ukrainischer Stellen.
  • Die deutsche Seite spricht von einer „ukrainischen staatlichen Spur“ im Fall.
  • Die Explosionen am 26. September 2022 beschädigten drei der vier Stränge der Pipelines; Dänemark und Schweden stellten ihre Ermittlungen im Februar 2024 mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Warum es wichtig ist

Die Entscheidung bringt einen der mutmaßlichen Taucher, die laut deutscher Ermittlungen die Sprengladungen an den Pipelines platziert haben sollen, einer Hauptverhandlung in Deutschland einen Schritt näher. Damit nimmt einer der meistbeachteten Sabotagefälle der letzten Jahre konkrete justizielle Formen an — mit möglichen Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Kroatien, Deutschland und der Ukraine.

Was geschehen ist

Das Bezirksgericht der kroatischen Stadt Pula genehmigte am 18. September die Auslieferung des ukrainischen Staatsbürgers Wolodymyr Schurawlow an Deutschland. Die schriftliche Entscheidung wurde den Parteien fünf Tage nach dem Beschluss ausgehändigt. Sobald die Entscheidung rechtskräftig wird, soll das kroatische Innenministerium Schurawlow an die zuständigen deutschen Behörden überstellen. Die Verteidigung kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen; sein ukrainischer Anwalt Mykola Katerynchuk bezeichnete den Beschluss als „befangen“ und „politisch motiviert“. Berichten zufolge erklärte Schurawlow aus Protest gegen die Auslieferung einen unbefristeten Hungerstreik. Das Richterkollegium wurde laut Quellen von Richterin Edvina Sujević geleitet.

Wie ukrainische Quellen darüber berichten

Alle vorliegenden Artikel stammen aus ukrainischsprachigen Medien. Die Berichterstattung stellt die ukrainische Staatsangehörigkeit des Verdächtigen in den Vordergrund und betont die Kritik der Verteidigung an dem Urteil als „befangen“ und „politisch“. Ukrainschen Quellen heben zudem hervor, dass die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft beim kroatischen Gericht beantragen solle, Schurawlow statt an Deutschland an die Ukraine auszuliefern. Sie verbreiten offizielle ukrainische Dementis — sowohl die Erklärung von Präsident Wolodymyr Selenskyj, die Ukraine sei nicht in die Sabotage verwickelt, als auch die Mitteilung des Generalstaatsanwalts, es gebe keine Beweise für eine Beteiligung ukrainischer Stellen — und kontrastieren diese mit der deutschen Behauptung einer „ukrainischen staatlichen Spur“. Auch die frühere Weigerung eines polnischen Gerichts, Schurawlow auszuliefern, wird erwähnt.

Wo die Berichte auseinandergehen

Unter den Quellen besteht eine geringfügige Uneinigkeit darüber, ob Schurawlow in Kroatien am 19. August festgenommen oder am 19. bis 20. August in Gewahrsam genommen wurde. Einige Quellen geben den 19. August als Tag der Festnahme an, andere ergänzen, dass er erst am 20. August formell in Untersuchungshaft kam.

Hintergrund

In der Nacht zum 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Gaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Explosionen auf dem Grund der Ostsee zerstört. Polen und die Ukraine machten Russland für die Explosionen verantwortlich; Moskau wies jede Beteiligung zurück und beschuldigte stattdessen die „Angelsachsen“. Dänemark stellte seine Ermittlungen im Februar 2024 mangels ausreichender Grundlage für ein Strafverfahren ein; Schweden folgte mit einer ähnlichen Entscheidung. Im August 2025 berichteten deutsche Medien, die Ermittler hätten alle Verdächtigen identifiziert und Haftbefehle gegen sechs ukrainische Staatsbürger erlassen. Ein weiterer Verdächtiger, Serhij Kusnezow, wurde im Sommer 2025 in Italien festgenommen und im Herbst 2025 an Deutschland ausgeliefert; am 1. Juli 2026 wurde er wegen der mutmaßlichen Führung einer siebenköpfigen Gruppe, die im September 2022 als Angehörige der ukrainischen Streitkräfte die Pipelines gesprengt haben soll, förmlich angeklagt. Die deutsche Generalbundesanwaltschaft spricht von einer „ukrainischen staatlichen Spur“; die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft erklärte, ihre Untersuchung habe keine Belege für eine Beteiligung ukrainischer Stellen ergeben.