4 September 2026 · Aktualisiert am 4 September 2026

Kroatisches Gericht vertagt Anhörung zur Auslieferung von Wolodymyr Schurawlow im Fall Nord Stream

Ein kroatisches Gericht hat die für den 4. September angesetzte Anhörung über die mögliche Auslieferung des Ukrainers Wolodymyr Schurawlow an Deutschland im Zusammenhang mit der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines vertagt. Grund ist eine Aktualisierung des europäischen Haftbefehls durch die deutsche Seite, die den Tatvorwurf um die Qualifikation „Kriegsverbrechen" ergänzt hat. Über die Verschiebung informierte die Kanzlei Katerynchuk, Moor and Partners, die Schurawlow vertritt.

Das Wichtigste

  • Für den 4. September war in Kroatien eine Anhörung zur Auslieferung von Wolodymyr Schurawlow an Deutschland im Nord-Stream-Verfahren angesetzt.
  • Die Anhörung wurde verschoben, nachdem Deutschland den europäischen Haftbefehl aktualisiert und um die Qualifikation „Kriegsverbrechen" ergänzt hatte.
  • Die Information über die Verschiebung stammt von der Kanzlei Katerynchuk, Moor and Partners, die Schurawlow vertritt.
  • In der Nacht zum 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Explosionen am Grund der Ostsee zerstört; nur ein Strang blieb unbeschädigt.
  • Die deutschen Ermittler sprechen von einer sogenannten ukrainischen „staatlichen Spur" in dem Fall; am 9. Juli erklärte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, es gebe keine Beweise für eine Beteiligung der Ukraine, ihrer Behörden oder Amtsträger.
  • Schurawlow wird nach Angaben der deutschen Ermittler zu einer Gruppe von sieben Personen gezählt, die die Pipelines gesprengt haben soll; er soll einer der Taucher gewesen sein, die den Sprengstoff anbrachten.

Warum es wichtig ist

Die Verschiebung der Anhörung verlängert das Auslieferungsverfahren und zeigt, dass die deutsche Seite ihre Anklage erweitert. Mit der Hinzufügung des Tatvorwurfs „Kriegsverbrechen" verfolgen die deutschen Ermittler eine deutlich schwerwiegendere rechtliche Einordnung der Vorfälle. Der Ausgang des Verfahrens in Kroatien ist entscheidend dafür, ob Schurawlow nach Deutschland überstellt wird und dort vor Gericht steht.

Was geschehen ist

Am 4. September sollte in Kroatien eine Gerichtsverhandlung über die mögliche Auslieferung des ukrainischen Staatsbürgers Wolodymyr Schurawlow an Deutschland im Nord-Stream-Verfahren stattfinden. Das Gericht vertagte die Anhörung, nachdem die deutsche Seite den europäischen Haftbefehl aktualisiert und um den Tatvorwurf „Kriegsverbrechen" erweitert hatte. Die Verteidigung von Schurawlow, die Kanzlei Katerynchuk, Moor and Partners, erklärte, die neue Qualifikation bedeute eine neue Etappe im Kampf um die Rechte ihres Mandanten, und kündigte an, die Arbeit an dem Fall fortzusetzen. Schurawlow war zuvor am 19. August in Kroatien auf Grundlage des europäischen Haftbefehls aus Deutschland festgenommen worden; ein kroatisches Gericht hatte Untersuchungshaft angeordnet.

Wo die Berichte auseinandergehen

Die Quellenangaben zum Datum der Festnahme Schurawlows in Kroatien widersprechen sich: Eine Quelle nennt den 19. August, eine andere August 2026. Auch beim Zeitpunkt der Auslieferung des Hauptverdächtigen Serhij Kusnezow von Italien nach Deutschland gehen die Angaben auseinander – teils ist von Herbst 2025, teils von November 2025 die Rede.

Hintergrund

In der Nacht zum 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Explosionen am Grund der Ostsee zerstört; nur ein Strang blieb unbeschädigt. Beide Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, aber mit technischem Gas gefüllt. Im August 2025 erließen deutsche Ermittler Haftbefehle gegen sechs ukrainische Staatsbürger. Als Hauptverdächtiger gilt Serhij Kusnezow, der nach Angaben der Ermittler die Gruppe von sieben Personen angeführt haben soll; er wurde im August 2025 in Italien festgenommen, im Herbst 2025 nach Deutschland ausgeliefert und am 1. Juli 2026 offiziell angeklagt. Sein Prozess ist für Ende Oktober in Hamburg angesetzt. Wolodymyr Schurawlow zählt nach Darstellung der deutschen Ermittler zu den Tauchern, die den Sprengstoff an den Pipelines angebracht haben sollen. Im September 2025 war er bereits in Polen auf Grundlage des europäischen Haftbefehls festgenommen worden; ein polnisches Gericht lehnte die Auslieferung jedoch ab. Der deutsche Ermittlungsstand spricht von einer ukrainischen „staatlichen Spur"; die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine erklärte dagegen am 9. Juli, es gebe keine Belege für eine Beteiligung der Ukraine, ihrer Behörden oder Amtsträger. Das Wall Street Journal hatte unter Berufung auf Quellen berichtet, die Operation sei von mehreren hochrangigen ukrainischen Militärs und Geschäftsleuten geplant und mit einer gewöhnlichen Segeljacht durchgeführt worden. Russland beschuldigte das Vereinigte Königreich der Explosionen; London wies die Vorwürfe zurück.