Internationale Entschädigungskommission für die Ukraine
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Internationales Schadensregister für die Ukraine öffnet alle 43 Kategorien für Anträge
Das Internationale Register für Schäden durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (RD4U) hat am 30. September alle 43 Antragskategorien geöffnet. Damit können nun natürliche Personen, juristische Personen und der ukrainische Staat Ansprüche wegen Schäden anmelden, die durch die russische Aggression seit dem 24. Februar 2022 verursacht wurden. Das Register selbst entscheidet nicht über Entschädigungen, sondern leitet zulässige Anträge an eine künftige internationale Entschädigungskommission weiter.
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Finnland unterstützt Sondertribunal zum Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine
Die finnische Regierung hat die Einrichtung eines Sondertribunals zum Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine und einer Internationalen Entschädigungskommission befürwortet und ihre Vorschläge an das finnische Parlament übermittelt. Finnland ist damit der 21. Staat, der dem Abkommen über das Sondertribunal beitritt. Das Außenministerium kündigte die Entscheidung über das soziale Netzwerk X an.
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Niederlande ratifizieren Übereinkommen zur internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine
Die Niederlande haben als eines der ersten Länder die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine abgeschlossen. Der ständige Vertreter der Niederlande beim Europarat überreichte die Ratifizierungsurkunde am Sitz des Europarats in Straßburg. Für das Inkrafttreten sind 25 Ratifizierungen erforderlich; bislang haben neun Staaten und die EU den Prozess abgeschlossen.