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Senat von Polen

Der Senat der Republik Polen (Senat Rzeczypospolitej Polskiej) ist die obere Kammer des polnischen Parlaments neben dem Sejm (der unteren Kammer). Er besteht aus 100 Senatoren, die für sechs Jahre in Einerwahlkreisen nach einem Mehrheitswahlrecht gewählt werden; alle vier Jahre wird die Hälfte der Sitze neu besetzt. Geleitet wird die Kammer vom Marschall des Senats, der von den Senatoren gewählt wird. Zu den Befugnissen gehören die Prüfung und Änderung vom Sejm verabschiedeter Gesetze sowie die Aufsicht über die Regierung.