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Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen sind vier 1949 verabschiedete völkerrechtliche Verträge samt drei Zusatzprotokollen, die Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung, Verwundeter, Kranker, Kriegsgefangener und Sanitätspersonen in bewaffneten Konflikten festlegen. Sie wurden unter der Schirmherrschaft des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz mit Sitz in Genf ausgearbeitet und bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. Ihre Bestimmungen gelten für die Vertragsstaaten unabhängig davon, ob die gegnerische Konfliktpartei die Konventionen ratifiziert hat.

Diese Organisation kommt in veröffentlichten Beiträgen noch nicht vor.