Parlament in Kiew lehnt erneut Gesetzentwurf zur Mehrwertsteuer auf internationale Pakete ab
Die Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 15460 erneut abgelehnt, mit dem die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro aufgehoben werden sollte. Für eine Annahme fehlten 32 Stimmen. Damit bleibt eine Bedingung für die Auszahlung des dritten IWF-Tranchen und eines EU-Makrofinanzhilfe-Tranchen unerfüllt.
Das Wichtigste
- Die Werchowna Rada lehnt den Gesetzentwurf Nr. 15460 zur Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Pakete bis 150 Euro zum zweiten Mal ab.
- Für die Annahme stimmten 194 Abgeordnete; es fehlten 32 Stimmen.
- Der Gesetzentwurf wurde am 31. Juli von der Regierung registriert; am 26. August empfahl der Finanzausschuss ihn zur Behandlung.
- Der Entwurf sieht Zollkontrollen für Post- und Expresssendungen bis 150 Euro sowie die Einbeziehung von Marktplätzen in die Zollabgaben vor.
- Die Aufhebung der Befreiung ist eine Bedingung für den dritten IWF-Tranchen (rund 700 Mio. US-Dollar) und für die zweite Tranche der EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 3,7 Mrd. Euro.
- Bei einer Verabschiedung hätten die neuen Mehrwertsteuerregeln frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten können.
Warum es wichtig ist
Die Ablehnung lässt die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Pakete bis 150 Euro in Kraft und gefährdet die Auszahlung des dritten IWF-Tranchen sowie einer EU-Makrofinanzhilfe-Tranche. Der Entwurf hätte zudem das Zollrecht an die Besteuerung des elektronischen Handels angeglichen.
Was geschehen ist
Die Werchowna Rada hat am 1. September den Gesetzentwurf Nr. 15460 zur Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Sendungen bis 150 Euro erneut nicht verabschiedet. 194 Abgeordnete stimmten dafür; für eine Mehrheit fehlten 32 Stimmen. Der von der Regierung am 31. Juli registrierte und am 26. August vom zuständigen Finanzausschuss zur Behandlung empfohlene Entwurf sah Regelungen zu Wechselkursen bei der Mehrwertsteuerberechnung, erweiterte Zollkontrollrechte für Post- und Expresssendungen bis 150 Euro sowie die Einbeziehung von Online-Marktplätzen in die Zollabgaben vor. Auch eine Übergangsfrist ohne Verwaltungshaftung für Postbetreiber, Expressdienste und Marktplätze war vorgesehen. Die Autoren schätzten mögliche zusätzliche Haushaltseinnahmen auf rund 10 Mrd. Griwna pro Jahr.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Ukrainische Quellen betonen den erneuten Fehlschlag des Gesetzentwurfs, die Zahl der abgegebenen Stimmen und die fehlende Unterstützung im Parlament.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf Nr. 15460 wurde am 31. Juli registriert, am 26. August empfahl der zuständige Ausschuss der Werchowna Rada ihn zur Behandlung. Er sollte Wechselkursregeln für die Mehrwertsteuerberechnung bei Fernverkäufen, erweiterte Zollkontrollen für Sendungen bis 150 Euro und die Einbeziehung von Marktplätzen in die Zollabgaben regeln. Die Autoren veranschlagten zusätzliche Haushaltseinnahmen von rund 10 Mrd. Griwna pro Jahr. Bereits im Mai hatte das Parlament den Gesetzentwurf Nr. 12360 mit ähnlichen Änderungen des Zollkodex abgelehnt. Die im IWF-Memorandum ursprünglich Ende März, dann Ende Juli gesetzte Frist für die entsprechende Strukturreform wurde verfehlt. Im Falle einer Verabschiedung wären die neuen Mehrwertsteuerregeln frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft getreten.