GREVIO-Bericht: Ukraine macht Fortschritte bei der Istanbul-Konvention, aber Gesetzeslücken bleiben
Die Expertengruppe GREVIO des Europarats hat am 4. September ihren ersten Basisbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Ukraine veröffentlicht. Sie würdigt die Reformbereitschaft der Ukraine unter Kriegsbedingungen, fordert aber Nachbesserungen beim Stalking-Straftatbestand, bei Sanktionen, beim Schutz von Betroffenen und bei der Datenerhebung.
Das Wichtigste
- GREVIO (Expertinnengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) hat am 4. September ihren ersten Basisbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Ukraine vorgelegt.
- Die Ukraine hat die Istanbul-Konvention im Juli 2022 ratifiziert; sie trat am 1. November 2022 in Kraft.
- GREVIO bewertet die politische Willensbildung der ukrainischen Behörden unter den Bedingungen der russischen Vollinvasion positiv.
- Stalking ist in der Ukraine weiterhin nicht als Straftatbestand ausgewiesen; Strafen für Gewalttaten sind laut GREVIO oft zu mild und beschränken sich häufig auf Geldbußen und Gemeinschaftsarbeit.
- In vielen Fällen wird ohne persönliche Anzeige der Betroffenen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
- GREVIO dokumentiert einen wachsenden Zusammenhang zwischen Militärdienst und schwerer häuslicher Gewalt und warnt vor einer steigenden gesellschaftlichen Gewalttoleranz.
- Die Ukraine soll die Istanbul-Konvention landesweit einheitlich umsetzen, alle von ihr erfassten Gewaltformen abdecken und wirksame, abschreckende Sanktionen – einschließlich Freiheitsstrafen – vorsehen.
Warum es wichtig ist
Es handelt sich um die erste offizielle Basisbewertung des Europarats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Ukraine seit deren Ratifizierung im Jahr 2022. GREVIO benennt konkrete Gesetzeslücken – etwa die fehlende Kriminalisierung von Stalking, niedrige Strafen und die Abhängigkeit der Strafverfolgung von einer persönlichen Anzeige –, die den Schutz von Frauen und Mädchen unter Kriegsbedingungen unmittelbar betreffen. Der Bericht dokumentiert zudem einen Zusammenhang zwischen Militärdienst und schwerer häuslicher Gewalt und wirft damit politische Fragen zu PTBS, Reintegration und familienbezogener Prävention auf. Schließlich fordert GREVIO die Ukraine auf, den Schutz über die häusliche Gewalt hinaus auf alle von der Konvention erfassten Formen auszuweiten – ein Signal für weitere Gesetzgebungs- und Institutionenreformen.
Was geschehen ist
Am 4. September 2026 hat GREVIO – die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ihren ersten Basisbericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Ukraine veröffentlicht. Der Bericht würdigt die politische Bereitschaft der ukrainischen Behörden, die Konvention trotz des umfassenden russischen Krieges umzusetzen, und erkennt Fortschritte bei der Koordinierung auf nationaler Ebene, beim Aufbau spezialisierter Hilfsdienste und bei der Schulung von Strafverfolgungsbehörden zur Untersuchung konfliktbezogener sexueller Gewalt an. Gleichzeitig identifiziert GREVIO erhebliche Lücken: Stalking ist weiterhin nicht als Straftatbestand klassifiziert, Strafen für Gewalttaten sind oft zu mild und beschränken sich häufig auf Geldbußen und Gemeinschaftsarbeit, und in vielen Fällen wird ohne persönliche Anzeige der betroffenen Person kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Bericht dokumentiert ferner einen wachsenden Zusammenhang zwischen Militärdienst und schwerer häuslicher Gewalt und warnt vor einer zunehmenden gesellschaftlichen Gewalttoleranz infolge der ständigen Konfrontation mit Kriegsgewalt. GREVIO fordert die Ukraine auf, die Konvention landesweit einheitlich umzusetzen, alle erfassten Gewaltformen abzudecken, den Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, zu verbessern, wirksame und abschreckende Sanktionen einschließlich Freiheitsstrafen vorzusehen und den Schutz von Journalistinnen vor Online-Angriffen zu stärken.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Die ukrainischsprachige Berichterstattung – darunter Agenturmeldungen und Medienbeiträge mit Schwerpunkt auf Journalistinnenschutz – stellt sowohl die GREVIO-Empfehlungen als auch die bereits bestehenden institutionellen Maßnahmen der Ukraine dar: die spezialisierte Einheit der Generalstaatsanwaltschaft, die mobilen Polizeigruppen, das Netz von Schutzunterkünften und Krisenzentren sowie die rund 700 multidisziplinären mobilen Brigaden, die auch ländliche Gebiete erreichen. Mehrere ukrainische Beiträge rahmen den Bericht als Ausgangspunkt, an dem weitere Gesetzgebungs- und Vollzugsschritte gemessen werden sollen, und verweisen auf konkrete GREVIO-Bedenken – die fehlende Kriminalisierung von Stalking, milde Strafen, die Eröffnung von Verfahren nur auf persönliche Anzeige, die unzureichende Erfassung anwesender Kinder bei Vorfällen häuslicher Gewalt sowie Online-Angriffe auf Journalistinnen. Ukrainische Quellen betonen die laufenden Reformen als Beleg für die Reformbereitschaft auch unter Kriegsbedingungen.
Wie internationale Quellen darüber berichten
Die englischsprachige Faktenaufbereitung gibt die GREVIO-Erkenntnisse in neutralem Ton wieder und führt sowohl die positiven Bewertungen – Politikkoordinierung, spezialisierte Dienste, Schulung der Strafverfolgungsbehörden zu konfliktbezogener sexueller Gewalt – als auch die zentralen Kritikpunkte auf: fehlende Kriminalisierung von Stalking, milde Sanktionen, anzeigepflichtige Verfahren, Lücken bei Daten und Kinderschutz. Sie hebt GREVIOs übergreifende Empfehlungen hervor – landesweit einheitliche Umsetzung der Konvention, Erfassung aller Formen von Gewalt gegen Frauen sowie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einschließlich Freiheitsstrafen – und verweist auf die Sorge, dass kriegsbedingter Stress die gesellschaftliche Gewalttoleranz erhöhen könnte.
Wo die Berichte auseinandergehen
Die Artikel unterscheiden sich im Grundton: Einige rahmen den Bericht vor allem als Anerkennung der ukrainischen Fortschritte unter Kriegsbedingungen, andere betonen die von GREVIO identifizierten rechtlichen und institutionellen Lücken.
Hintergrund
Die Ukraine hat die Istanbul-Konvention im Juli 2022 ratifiziert; sie trat am 1. November 2022 in Kraft. Bereits 2017 hatte die Ukraine ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt verabschiedet; 2024 wurde eine verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit für sexuelle Belästigung eingeführt. In den Jahren 2023–2024 wurde das Netz spezialisierter Unterstützungsdienste für Betroffene häuslicher Gewalt ausgebaut – mit Schutzunterkünften, Krisenzentren, Hotlines sowie rechtlicher und psychologischer Hilfe; rund 700 multidisziplinäre mobile Brigaden versorgen auch ländliche Gebiete. In der Generalstaatsanwaltschaft wurde eine spezialisierte Einheit zur Bekämpfung häuslicher Gewalt eingerichtet; mobile Polizeigruppen reagieren bereits seit 2018 auf entsprechende Vorfälle. Nach Beginn der Vollinvasion wurden die Nationalpolizei, die Staatsanwaltschaft und der SBU umfassend zur Untersuchung konfliktbezogener sexueller Gewalt geschult.