Organisationen · 6 Beiträge

Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft (Генеральна прокуратура) ist das zentrale Organ, das historisch das ukrainische Staatsanwaltschaftssystem auf Grundlage des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft leitete. Der Generalstaatsanwalt wird von der Werchowna Rada auf Vorschlag des Präsidenten ernannt. Nach der Reform von 2019 wurden die wesentlichen Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse auf das neu geschaffene Büro des Generalstaatsanwalts übertragen.