EGMR weist Klage einer Bewohnerin von Donezk gegen die Ukraine als unzulässig ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde „Maslova v. Ukraine“ einer Frau aus Donezk als unzulässig zurückgewiesen. Sie hatte geklagt, dass ukrainische Streitkräfte am 9. August 2014 ihre Wohnung in Donezk durch Artilleriebeschuss zerstört hätten. Das Gericht befand, die Frau habe nationale Rechtsmittel nicht ausgeschöpft.
Das Wichtigste
- Der EGMR erklärte die Beschwerde „Maslova v. Ukraine“ einer Bewohnerin von Donezks für unzulässig.
- Die Klägerin hatte behauptet, ukrainische Streitkräfte hätten am 9. August 2014 ihre Wohnung in Donezk durch Artilleriebeschuss zerstört.
- Alle Beschwerden wurden wegen Nichterschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel nach Artikel 35 §§ 1 und 4 der Konvention abgewiesen.
- Der EGMR stellte fest, dass die Ukraine rechtliche Rahmenwerke und Spezialeinheiten zur Untersuchung solcher Vorfälle geschaffen hat und die verlagerten Gerichte wirksam und zugänglich sind.
- Die Klägerin unternahm keinen Versuch, sich an nationale Gerichte zu wenden, obwohl sie nachweislich regelmäßig von Donezk auf von der ukrainischen Regierung kontrolliertes Gebiet reiste.
- Ihre Interessen wurden von einem in Moskau praktizierenden Anwalt vertreten.
- Die Information wurde von der ukrainischen Regierungsbeauftragten für EGMR-Angelegenheiten, Marharyta Sokorenko, auf Facebook veröffentlicht.
Warum es wichtig ist
Das Urteil stärkt die Position der Ukraine, indem es feststellt, dass das Land über funktionierende rechtliche Rahmenwerke und Spezialeinheiten zur Untersuchung von Beschussvorfällen verfügt und dass die aus dem Osten verlagerten Gerichte wirksam und zugänglich sind. Die EGMR-Entscheidung verlagert die Verantwortung für die ausgebliebene Untersuchung auf die eigene Untätigkeit der Klägerin statt auf den Staat. Der benannte Präzedenzfall Maslova v. Ukraine liefert ein konkretes Argument in laufenden Diskussionen im Europarat, etwa zu einem von der Parlamentarischen Versammlung vorgeschlagenen Mechanismus zur Übertragung eingefrorener russischer Gelder an die Ukraine auf Grundlage von EGMR-Entscheidungen.
Was geschehen ist
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die Beschwerde „Maslova v. Ukraine“ einer Bewohnerin von Donezks als unzulässig. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass ihre Wohnung am 9. August 2014 durch Artilleriebeschuss ukrainischer Streitkräfte zerstört worden sei, und monierte, sie habe ihre Rechte nicht ausüben können, da staatliche Institutionen im Osten einschließlich der Gerichte ihre Arbeit eingestellt hätten und auf von der ukrainischen Regierung kontrolliertes Gebiet verlagert worden seien. Sie legte Kopien ihres Passes, einer Erbschaftsurkunde, einer Eigentumsurkunde, eines Hausbuchs, einer Schadensbescheinigung sowie Fotografien vor und behauptete zudem, sie sei durch die Zerstörung ihres Eigentums zur Wohnsitzverlegung gezwungen worden, ohne anzugeben, wohin. Ihre Interessen vertrat ein in Moskau praktizierender Anwalt. Der EGMR wies alle Beschwerden wegen Nichterschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel nach Artikel 35 §§ 1 und 4 der Konvention zurück. Das Gericht bestätigte, dass die Ukraine rechtliche Rahmenwerke und Spezialeinheiten zur Untersuchung solcher Beschussvorfälle geschaffen habe und die verlagerten Gerichte wirksam und zugänglich seien. Es stellte fest, dass die Klägerin trotz dokumentierter regelmäßiger Reisen von Donezk auf von der ukrainischen Regierung kontrolliertes Gebiet keinen Versuch unternommen habe, sich an nationale Gerichte zu wenden, und führte die behauptete Ineffektivität der Untersuchung auf ihre eigene Untätigkeit zurück. Die Information über die Entscheidung wurde von Marharyta Sokorenko, der ukrainischen Regierungsbeauftragten für EGMR-Angelegenheiten, auf Facebook veröffentlicht.
Hintergrund
Die Interessen der Klägerin wurden von einem in Moskau praktizierenden Anwalt vertreten. Breiterer Kontext: Im Juli hatte der EGMR in einem anderen Verfahren festgestellt, dass Russland die Eigentumsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe, indem es Grundstücke von Eigentümern im besetzten Sewastopol enteignet habe. Zudem hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats einen Mechanismus vorgeschlagen, eingefrorene russische Gelder auf Grundlage von EGMR-Entscheidungen an die Ukraine zu übertragen.