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Kiews Stadtstaatsanwaltschaft verklagt Stadtrat wegen fehlender Schutzbunker

Die Kiewer Stadtstaatsanwaltschaft hat Klage gegen die Kiewer Stadtstaatsverwaltung (KMDA) und den Kiewer Stadtrat eingereicht, um den Einbau mobiler Schutzanlagen an öffentlichen Orten zu erzwingen. Das Gericht hat das Verfahren eröffnet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es in der Hauptstadt trotz des andauernden russischen Beschusses keine oberirdischen mobilen Schnellbauschutzräume in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Das Wichtigste

  • Die Kiewer Stadtstaatsanwaltschaft hat beim Gericht Klage gegen die Kiewer Stadtstaatsverwaltung (KMDA) und den Kiewer Stadtrat wegen deren Untätigkeit beim Einbau mobiler Schutzräume eingereicht.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert, die Untätigkeit der städtischen Behörden als rechtswidrig anzuerkennen und sie zu verpflichten, mobile Schutzanlagen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, in Parks, auf Plätzen und anderen öffentlichen Orten zu installieren.
  • Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es in Kiew trotz des anhaltenden russischen Beschusses keinerlei oberirdische mobile Schnellbauschutzräume in öffentlichen Bereichen.
  • Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf das ukrainische Zivilschutzgesetzbuch und das Gesetz über die lokale Selbstverwaltung als Rechtsgrundlage, die diese Pflicht den lokalen Selbstverwaltungs- und Exekutivorganen auferlegt.
  • Nach KMDA-Angaben benötigt Kiew 620 mobile Schutzräume; bis Jahresende sollen jedoch nur 14 beschafft werden; derzeit existieren laut Berichten nur vier (von privaten Organisationen aufgestellt).
  • Bürgermeister Vitali Klitschko hatte am 11. September angekündigt, binnen eines Monats 40 bis 50 mobile Schutzräume in der Hauptstadt zu installieren.
  • Das Gericht hat das Verfahren eröffnet.

Warum es wichtig ist

Die Klage stellt das Fehlen mobiler Schutzräume in Kiew als rechtswidrige Untätigkeit der Stadtbehörden fest und zwingt diese, sich während eines aktiven Krieges vor Gericht zu verantworten. Mobile Schutzanlagen werden als lebensrettende Maßnahme dargestellt, da Passanten während russischer Angriffe häufig keine stationären Schutzräume oder unterirdischen Metrostationen erreichen können. Das Ausmaß der Lücke ist erheblich: Während laut KMDA in Kiew 620 mobile Schutzräume benötigt werden, sollen bis Jahresende nur 14 beschafft werden, und die Klage behauptet, dass derzeit faktisch keine solchen Anlagen existieren.

Was geschehen ist

Die Kiewer Stadtstaatsanwaltschaft hat beim zuständigen Gericht eine Klage gegen die Kiewer Stadtstaatsverwaltung (KMDA) und den Kiewer Stadtrat eingereicht. Darin wirft sie den städtischen Behörden vor, ihrer Verpflichtung zum Einbau mobiler Schutzräume in öffentlichen Bereichen nicht nachzukommen. Die Staatsanwaltschaft fordert die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Untätigkeit sowie die Verpflichtung der Behörden, unverzüglich mobile Schutzanlagen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, in Parks, auf Plätzen und an anderen öffentlichen Orten zu errichten. Das Gericht hat das Verfahren eröffnet. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gibt es in Kiew trotz des anhaltenden russischen Beschusses keinerlei oberirdische mobile Schnellbauschutzräume in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Wo die Berichte auseinandergehen

Bürgermeister Klitschko hatte am 11. September angekündigt, binnen eines Monats 40 bis 50 mobile Schutzräume in der Hauptstadt zu installieren. Diese Ankündigung steht im Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft, wonach in Kiew ein vollständiges Fehlen solcher Anlagen herrscht. Auch die von der KMDA genannten Beschaffungspläne — lediglich 14 mobile Schutzräume bis Jahresende statt der benötigten 620 — widersprechen der Ankündigung des Bürgermeisters und verdeutlichen die Diskrepanz zwischen offiziellen Versprechen und tatsächlichem Fortschritt.

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Artikel 17, 19 und 32 des ukrainischen Zivilschutzgesetzbuchs sowie auf Artikel 27, 36-1 und 38 des Gesetzes der Ukraine über die lokale Selbstverwaltung als Rechtsgrundlage, die den lokalen Selbstverwaltungs- und Exekutivorganen die Pflicht zur Schaffung und Unterhaltung von Zivilschutzbauwerken und Schutzräumen für die Bevölkerung auferlegt. Berichten zufolge werden in der Oblast Kiew mobile Schutzräume an Bahnhöfen installiert, was einen regionalen Kontrast zur Lage in der Hauptstadt bildet. Nach KMDA-Angaben benötigt Kiew darüber hinaus 7.894 konventionelle stationäre Schutzräume, was auf ein weit über mobile Anlagen hinausgehendes Defizit im Zivilschutz hinweist.