EGMR erkennt in der Causa Handziuk Verletzung des Rechts auf Leben und der Meinungsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 5. November die Ukraine in der Sache „Handziuk und andere gegen Ukraine“ wegen Verletzung des Rechts auf Leben und der Meinungsfreiheit verurteilt. Das Gericht sieht einen engen Zusammenhang zwischen dem Säureangriff auf die AntiKorruptionsaktivistin und dem Handeln oder Missbrauch staatlicher Gewalt. Es verpflichtete die Ukraine zur Zahlung von je 40.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern und den Partner der Getöteten sowie zur Erstattung der Verfahrenskosten.
Das Wichtigste
- Der EGMR veröffentlichte am 5. November seine Entscheidung im Fall „Handziuk und andere gegen Ukraine“.
- Das Gericht erkannte einstimmig Verletzungen von Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Der Säureangriff war laut Gericht eine geplante und bezahlte Operation, die Handziuk als Kontrolleurin der öffentlichen Gewalt zum Schweigen bringen sollte.
- Das nationale Ermittlungsverfahren erfüllte die Verfahrensanforderungen des Artikels 2 trotz der Verurteilungen nicht, weil die mögliche Beteiligung weiterer Beamten nicht hinreichend geprüft wurde.
- Die Ukraine muss den Eltern Viktor und Nadija Handziuk sowie dem Partner Serhii Denysov jeweils 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
- Die Höhe der zu erstattenden Verfahrenskosten wird unterschiedlich wiedergegeben: insgesamt 4.000 Euro oder je 4.000 Euro für die drei Antragsteller, also insgesamt 12.000 Euro.
- Das Urteil gegen Vladyslav Manger und Oleksii Levin ist wegen der eingelegten Berufungen noch nicht rechtskräftig.
Warum es wichtig ist
Die Entscheidung erkennt eine materielle und prozedurale Verantwortlichkeit der Ukraine für den tödlichen Angriff auf Kateryna Handziuk. Zugleich unterstreicht sie, dass ein nationales Ermittlungsverfahren den Anforderungen der Menschenrechtskonvention auch dann nicht genügt, wenn Täter verurteilt werden, wenn mögliche weitere Auftraggeber oder beteiligte Beamten nicht gründlich geprüft wurden. Der Fall ist zugleich ein Beispiel dafür, wie staatliche Verantwortung für die Einschüchterung der Gesellschaft und die Unterdrückung öffentlicher Diskussionen über Korruption und Missbrauch von Macht anerkannt wird.
Was geschehen ist
Kateryna Handziuk, eine örtliche Beamte und Aktivistin gegen Korruption, wurde am 31. Juli 2018 in Cherson mit konzentrierter Schwefelsäure übergossen. Etwa 40 Prozent ihres Köraters wurden verbrannt. Sie wurde nach Kyj ew transportiert, überlebte dort 96 Tage und starb am 4. November 2018. Fünf Beteiligte wurden 2019 zu Haftstrafen von drei bis sechseinhalb Jahren verurteilt. Im Juni 2023 sprach das Dnipro-Distriktgericht in Kyjiw Wladyslaw Manger, damals Vorsitzender des Regionalrats von Cherson, wegen der Anordnung des Angriffs und Oleksii Levin wegen seiner Organisation jeweils zehn Jahre Haft aus. Beide legten Berufung ein, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Am 5. November entschied der EGMR, dass die Ukraine Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention in materieller und prozessualer Hinsicht verletzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts bestand ein enger, durch klare und übereinstimmende Beweise belegter Zusammenhang zwischen dem Angriff und dem Handeln oder Missbrauch staatlicher Gewalt. Der Angriff habe als geplante und bezahlte Operation dazu dienen sollen, Handziuk als Kontrolleurin der öffentlichen Gewalt zum Schweigen zu bringen, und habe Journalisten, Aktivisten und Vertreter der Zivilgesellschaft einschüchtern können.
Auch Artikel 10 wurde verletzt, weil der Angriff unmittelbar mit Handziuks öffentlicher und antikorruptionsbezogener Tätigkeit verbunden war. Obwohl das nationale Ermittlungsverfahren die Organisatoren und Ausführer sowie den Motivationsgrund identifizierte und verurteilte, genügte es den Verfahrensanforderungen des Artikels 2 nicht: Die Behörden prüften die Möglichkeit der Beteiligung zusätzlicher Auftraggeber oder anderer Beamten nicht hinreichend.
Der EGMR verpflichtete die Ukraine, den Eltern Viktor und Nadija Handziuk gemeinsam 40.000 Euro sowie dem Partner Serhii Denysov 40.000 Euro als Schmerzensgeld zu zahlen und die Verfahrenskosten der Antragsteller zu erstatten. Die Auszahlungen sollen innerhalb von drei Monaten erfolgen. Die Entscheidung trifft keine Aussage zur individuellen strafrechtlichen Haftung von Manger und Levin.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Die ukrainische Berichterstattung betont den Umfang der Entschädigung, die Verletzung des Rechts auf Lebens und der Meinungsfreiheit sowie den Zusammenhang des Angriffs mit dem Missbrauch staatlicher Gewalt. Zugleich wird die Unzulänglichkeit des nationalen Ermittlungsverfahrens thematisiert: Mögliche Beteiligungen weiterer Beamten wurden nicht ausreichend geprüft. Auch der Stand des innerstaatlichen Strafverfahrens und der Berufungen wird hervorgehoben. Die Anwältin der Familie weist darauf hin, dass das Urteil des EGMR nicht alle möglichen Auftraggeber klärt und die Verjährungsfristen im Strafverfahren 2028 ablaufen.
Wo die Berichte auseinandergehen
Die Antragsteller kritisierten das innerstaatliche Verfahren als nicht wirksam, unabhängig und rechtzeitig und erklärten, es seien nicht alle Organisatoren ermittelt worden. Die ukrainische Regierung hingegen betonte, die Ermittlungen seien umfassend gewesen und hätten zur Verurteilung der unmittelbaren Täter, Mittäter und Organisatoren geführt. Sie bestritt zudem, der Staat könne für den Angriff verantwortlich gemacht werden, und verwies auf persönliche Feindschaft zwischen Manger und Handziuk. Das Gericht erkannte dagegen ausreichend klare Beweise für einen engen Zusammenhang zwischen dem Angriff und dem Handeln oder Missbrauch staatlicher Gewalt. Bei den Verfahrenskosten berichten einzelne Quellen von insgesamt 4.000 Euro, andere von je 4.000 Euro für die drei Antragsteller.
Hintergrund
Kateryna Handziuk war Abgeordnete der regionalen und städtischen Räte von Cherson sowie Koordinatorin des Zentrums für Politikstudien und Analyse in der Region. Sie kritisierte die örtliche Macht und“七enging” sich gegen Korruption und Unrecht. Das EGMR-Verfahren wurde von ihren Eltern Viktor und Nadija Handziuk sowie ihrem Partner Serhii Denysov eingeleitet. Im innerstaatlichen Verfahren wurden zunächst fünf Ausführer verurteilt; später erhielten Manger und Levin jeweils zehn Jahre Haft, gegen sie läuft jedoch die Berufung.