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EGMR verhandelt in Straßburg über zehn ukrainische Kinder aus der Krim

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält am 22. September in Straßburg eine öffentliche Anhörung im Fall von zehn ukrainischen Kindern ab, die sich während der russischen Besetzung der Krim 2014 in Kinderbetreuungseinrichtungen befanden. Die Ukrainian Helsinki Human Rights Union (UHHRU) wirft Russland vor, den Kindern die russische Staatsbürgerschaft aufgezwungen und sie in das russische Adoptionssystem eingegliedert zu haben. Ihr Verbleib ist seit 2014 unbekannt.

Das Wichtigste

  • Öffentliche Anhörung des EGMR am 22. September in Straßburg um 9:15 Uhr Ortszeit im Fall Nr. 6719/23.
  • Die zehn Kinder wurden zwischen 2009 und 2013 geboren und waren 2014 zwischen einem und fünf Jahre alt, als Russland die Krim besetzte.
  • UHHRU wirft vor, dass den Kindern die russische Staatsbürgerschaft aufgezwungen und sie in das russische Adoptions- und Vormundschaftssystem überführt wurden.
  • Der Verbleib der Kinder ist laut EGMR und UHHRU seit 2014 unbekannt; Russland hat einer Überstellung an ukrainische Behörden wiederholt nicht zugestimmt.
  • 2023 beantragten Vertreter der Kinder eine einstweilige Maßnahme nach Regel 39; der EGMR lehnte am 15. Februar 2023 ab, da die mutmaßlichen Adoptionen nach Russlands Ausscheiden aus der EMRK stattgefunden hätten.
  • Im April 2025 unterrichtete der EGMR die russische Regierung über den Antrag und forderte sie zur Stellungnahme auf.
  • Der EGMR wird am 22. September kein Endurteil verkünden, sondern später über Zulässigkeit und Begründetheit entscheiden.

Warum es wichtig ist

Es ist die erste öffentliche EGMR-Anhörung, die sich auf einzelne ukrainische Kinder konzentriert, denen nach der russischen Besetzung der Krim eine rechtswidrige Überstellung und mögliche Adoption vorgeworfen wird. Der Fall ist ein Lackmustest dafür, ob der EGMR Russland nach dessen Ausschluss aus dem Europarat weiterhin für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen an ukrainischen Bürgern zur Rechenschaft ziehen kann. Er beleuchtet zugleich das umfassendere Schicksal Tausender ukrainischer Kinder, die seit 2014 von ihrem Herkunftsstaat getrennt wurden.

Was geschehen ist

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat für den 22. September eine öffentliche Anhörung in Straßburg zur Fallnummer 6719/23 angesetzt. Der Fall wurde von der Ukrainian Helsinki Human Rights Union (UHHRU) eingereicht und betrifft zehn ukrainische Kinder, die zum Zeitpunkt der russischen Besetzung der Krim im Jahr 2014 zwischen einem und fünf Jahre alt waren und in staatlicher Betreuung in Kinderbetreuungseinrichtungen lebten. UHHRU legt dar, dass Russland den Kindern nach der Besetzung die russische Staatsbürgerschaft aufgezwungen und sie in das russische Adoptions- und Vormundschaftssystem eingegliedert habe. 2023 seien die Namen einiger Kinder plötzlich von russischen Adoptions-Websites verschwunden, was die Organisation als mögliches Anzeichen für eine Adoption deutet. Der Verbleib der Kinder ist laut UHHRU und EGMR seit 2014 unbekannt; Russland habe Überstellungsersuchen der ukrainischen Behörden wiederholt zurückgewiesen. Bereits 2023 hatten Vertreter der Kinder eine einstweilige Maßnahme nach Regel 39 beantragt, die der EGMR am 15. Februar 2023 mit der Begründung ablehnte, die Ereignisse lägen nach Russlands Ausscheiden aus der EMRK. Im April 2025 wurde die russische Regierung über den Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten. Der EGMR wird nach der Anhörung kein Endurteil fällen, sondern später über Zulässigkeit und Begründetheit entscheiden.

Wie ukrainische Quellen darüber berichten

Die ukrainischen Quellen – ZN.UA, Suspilne Novyny und LIGA.net LB.ua – stellen UHHRUs Darstellung in den Mittelpunkt. Sie betonen die ukrainische Identität der Kinder und deren Verlust, rahmen das Geschehen als Verschwindenlassen und heben Russlands Weigerung zur Zusammenarbeit mit ukrainischen Behörden hervor. Im Zentrum steht die Frage der Verantwortlichkeit Russlands für die mutmaßliche zwangsweise Änderung der Staatsbürgerschaft und die Einbindung der Kinder in das russische Adoptionssystem.

Hintergrund

Nach der russischen Übernahme der Krim 2014 wurden laut UHHRU mehr als 4.000 Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge automatisch zu russischen Staatsbürgern erklärt. Russland habe seine Gesetzgebung auf die Halbinsel ausgedehnt, einschließlich der Adoptionsregelungen; die ukrainische Seite habe den Zugang zu Informationen über die Waisen verloren. Russland ist nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, was den EGMR 2023 dazu bewog, eine einstweilige Maßnahme nach Regel 39 abzulehnen. Nach eigener Darstellung ist der EGMR das einzige internationale Gericht, das weiterhin Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine seit 2014 prüft.