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Ukrainisches Verteidigungsministerium verzichtet in bestimmten Fällen auf Berufung gegen Gerichtsentscheidungen zu gefallenen und vermissten Soldaten

Das ukrainische Verteidigungsministerium hat angekündigt, in bestimmten Kategorien von Fällen rund um Tod oder Verschwinden von Militärangehörigen künftig auf eine Berufung gegen Gerichtsentscheidungen zu verzichten. Stellvertretende Verteidigungsministerin Liubov Halan erklärte, das Vorgehen solle die Zeit zwischen Gerichtsentscheidung und Auszahlung von Leistungen an Familien verkürzen. Jeder Fall werde jedoch individuell geprüft.

Das Wichtigste

  • Das Verteidigungsministerium verzichtet in bestimmten Fallkategorien zu Tod oder Verschwinden von Militärangehörigen auf Berufungen.
  • Stellvertretende Verteidigungsministerin Liubov Halan gab die Erklärung am Donnerstag, 24. September, im Namen des Ministeriums ab.
  • Ziel ist eine kürzere Zeitspanne zwischen Gerichtsentscheidung und Auszahlung von Zahlungen, Leistungen und sozialen Garantien für Familien.
  • Die betroffenen Kategorien umfassen: Feststellung des Todes oder der vermuteten Todesursache, Klärung von Familienverhältnissen bei Namensfehlern, Vaterschaftsfeststellung per DNA-Gutachten sowie Fälle zu Zahlungen bei Verschwinden oder Gefangennahme.
  • Voraussetzung ist jeweils die dokumentierte Bestätigung durch die Militäreinheit sowie die Teilnahme der Einheit am Verfahren; das Gericht muss nach Gesetz und Praxis des Obersten Gerichtshofs entschieden haben.
  • Der Verzicht auf Berufung erfolgt nicht automatisch – jeder Fall wird anhand der Akten, der Position der Militäreinheit und weiterer Beweise einzeln geprüft.
  • Bei Entscheidungen, die Rechte oder Interessen des Ministeriums verletzen, wird weiterhin Berufung eingelegt; betroffene Familien erreichen die Hotline des Ministeriums unter 1512.

Warum es wichtig ist

Die neue Praxis zielt darauf ab, Familien von gefallenen, verwundeten, vermissten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten schneller zu den ihnen zustehenden Leistungen zu verhelfen. Da sie mehrere häufige Falltypen abdeckt – Todeserklärung, Todesfeststellung, Familienverhältnisse, Vaterschaft und Leistungen bei Verschwinden oder Gefangennahme –, könnte sie eine große Zahl von Familienanliegen betreffen. Gleichzeitig bleibt die Einzelfallprüfung erhalten, sodass das Ministerium bei Verletzung seiner Rechte weiterhin Berufung einlegen kann.

Was geschehen ist

Am Donnerstag, dem 24. September, kündigte das ukrainische Verteidigungsministerium an, in bestimmten Kategorien von Gerichtsverfahren rund um den Tod oder das Verschwinden von Militärangehörigen auf eine Berufung zu verzichten. Die stellvertretende Verteidigungsministerin Liubov Halan erklärte, mit dem Verzicht auf aussichtslose Berufungen solle die Zeitspanne zwischen einer Gerichtsentscheidung und der Auszahlung gesetzlich vorgesehener Zahlungen, Leistungen und sozialer Garantien für die Familien verkürzt werden. Eine Berufung werde demnach unter anderem dann nicht eingelegt, wenn die Umstände des Verschwindens oder der vermuteten Todesursache durch die Militäreinheit dokumentiert sind, die Einheit am Verfahren teilnimmt und das Gericht nach Gesetz und Praxis des Obersten Gerichtshofs entschieden hat. Die Regelung gilt unter anderem für Fälle der Todeserklärung, der Todesfeststellung bei als vermisst geltenden Soldaten, der Klärung von Familienverhältnissen bei Namensfehlern, der Vaterschaftsfeststellung per molekulargenetischer Untersuchung sowie für Fälle, in denen Zahlungen und Leistungen wegen Verschwindens oder Gefangennahme beansprucht werden. Der Verzicht erfolgt nicht automatisch; jeder Fall wird individuell anhand der Akten, der offiziellen Position der Militäreinheit und weiterer Beweise geprüft. Werden die Rechte des Ministeriums verletzt, wird weiterhin Berufung eingelegt. Familien, deren qualifizierende Entscheidung dennoch angefochten wird, können sich an die Hotline des Verteidigungsministeriums unter 1512 wenden.

Hintergrund

Hintergrund der Maßnahme ist die hohe Zahl an Verlusten und Vermissten seit Beginn der großangelegten russischen Invasion. Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte am 31. Juli angegeben, dass die Ukraine etwa 50.000 getötete Soldaten, rund 400.000 Verwundete und eine große Zahl Vermisster zu beklagen habe. Die neue Praxis ist Teil der Bemühungen, den betroffenen Familien den Zugang zu ihren gesetzlichen Ansprüchen zu erleichtern; bei Problemen steht ihnen die Hotline des Verteidigungsministeriums unter 1512 zur Verfügung.