Deutschland verlängert temporären Schutz für Ukrainer bis März 2028 – mit Ausnahme für wehrpflichtige Männer
Deutschland hat den temporären Schutz für ukrainische Staatsbürger bis zum 4. März 2028 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde am 8. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 9. Oktober in Kraft. Gleichzeitig gelten neue Einschränkungen für wehrpflichtige ukrainische Männer, die ab dem 9. Oktober 2026 nach Deutschland einreisen.
Das Wichtigste
- Deutschland verlängert den temporären Schutz für ukrainische Staatsbürger bis zum 4. März 2028.
- Die Verordnung wurde am 8. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 9. Oktober in Kraft.
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterzeichnete die Verordnung am 30. September, der Bundesrat stimmte zu.
- Wehrpflichtige ukrainische Männer, die ab dem 9. Oktober 2026 nach Deutschland einreisen, erhalten keinen temporären Schutz, sofern sie nicht die Erfüllung ihrer militärischen Pflichten nach ukrainischem Recht nachweisen.
- Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln unter temporärem Schutz stehende Personen behalten ihren Status, auch wenn die Wehrpflicht später eintritt.
- Die 90-tägige Sonderregelung für den Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Antragstellung in Deutschland wurde bis zum 4. Dezember 2027 verlängert.
- Der EU-Rat hatte am 30. Juli mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 den EU-weiten temporären Schutz für ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert.
Warum es wichtig ist
Die deutsche Verordnung setzt den einjährigen EU-Beschluss zur Verlängerung des temporären Schutzes auf nationaler Ebene um und sichert Millionen Ukrainern in Deutschland weiterhin den legalen Aufenthalt bis Anfang 2028. Gleichzeitig schafft die Ausnahme für wehrpflichtige Männer ab dem 9. Oktober 2026 einen Anreiz zur Rückkehr und steht im Einklang mit der politischen Linie von Außenminister Johann Wadephul. Die Bestandsschutzklausel stellt sicher, dass bereits Geduldete ihren Schutz nicht rückwirkend verlieren.
Was geschehen ist
Die deutsche Bundesregierung hat den temporären Schutz für ukrainische Staatsbürger bis zum 4. März 2028 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde am 30. September 2026 von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterzeichnet, nachdem der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hatte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am Donnerstag, den 8. Oktober; sie tritt am folgenden Tag, dem 9. Oktober, in Kraft. Damit setzt Deutschland den EU-Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 um, den der Rat der Europäischen Union am 30. Juli 2026 im schriftlichen Verfahren verabschiedet hatte. Eine zusätzliche nationale Sonderregelung, die es Ukrainern erlaubt, sich in den ersten 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten und diesen im Land zu beantragen, wird bis zum 4. Dezember 2027 verlängert. Für wehrpflichtige ukrainische Männer, die ab dem 9. Oktober 2026 nach Deutschland einreisen, gilt der temporäre Schutz nur, wenn sie nachweisen, dass sie nach ukrainischem Recht ihren militärischen Pflichten nachkommen oder von diesen befreit sind und das Land rechtmäßig verlassen durften. Die neue Einschränkung gilt EU-weit bereits für Einreisen ab dem 5. August 2026. Personen, die sich vor Inkrafttreten der neuen Regeln bereits unter temporärem Schutz in der EU befinden, behalten ihren Status – auch wenn die Wehrpflicht später eintritt.
Wo die Berichte auseinandergehen
Die ukrainischen Quellen unterscheiden sich in der zeitlichen Einordnung der Ausnahmeregelung für wehrpflichtige Männer: Einige Quellen stellen die Ausnahme als ab dem 9. Oktober 2026 für die Einreise nach Deutschland dar, andere betonen die EU-weite Geltung ab dem 5. August 2026. Die deutsche Verordnung verschärft die Regelung zusätzlich, indem sie die 90-tägige Inlandstitel-Ausnahme für diese Gruppe ab dem 9. Oktober 2026 einschränkt.
Hintergrund
Der temporäre Schutz für Vertriebene aus der Ukraine wurde 2022 auf EU-Ebene eingeführt. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 verlängerte der Rat der Europäischen Union am 30. Juli 2026 den Mechanismus um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028. Die deutsche 90-Tage-Sonderregelung, die es Ukrainern ermöglicht, ohne vorherigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einzureisen und diesen im Land zu beantragen, läuft nun bis zum 4. Dezember 2027.