Selenskyj ernennt Anton Kowalsky zum amtierenden Generalstaatsanwalt der Ukraine
Präsident Wolodymyr Selenskyj hat mit Dekret Nr. 946/2026 Anton Kowalsky, den bisherigen Leiter der Oblast-Staatsanwaltschaft Chmelnyzkyj, zum amtierenden Generalstaatsanwalt der Ukraine ernannt. Die Ernennung erfolgte wenige Tage nach der Entlassung von Ruslan Krawtschenko, der im Zuge einer NABU/SAP-Ermittlung gegen eine mutmaßliche kriminelle Organisation im Büro des Generalstaatsanwalts aus dem Amt schied.
Das Wichtigste
- Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete Dekret Nr. 946/2026 zur Ernennung von Anton Kowalsky zum amtierenden Generalstaatsanwalt.
- Rechtsgrundlage war Teil 2 des Artikels 11 des ukrainischen Gesetzes über die Rechtsordnung im Kriegszustand.
- Kowalsky leitete seit dem 1. Juli 2025 die Staatsanwaltschaft der Oblast Chmelnyzkyj und war zuvor Leiter der Oblast-Staatsanwaltschaft Tscherniwzi.
- Am 15. September unterzeichnete Selenskyj ein Dekret zur Entlassung von Ruslan Krawtschenko als Generalstaatsanwalt; die Werchowna Rada stimmte mit 317 Abgeordneten für die Annahme des Rücktritts.
- Krawtschenko hatte die Ukraine in der Nacht zum 14. September unter Hinweis auf eine Dienstreise verlassen.
- Die Entlassung erfolgte vor dem Hintergrund einer NABU/SAP-Ermittlung gegen eine kriminelle Organisation im Büro des Generalstaatsanwalts, die systematisch Bestechungsgelder aus betrügerischen Callcentern erhalten haben soll.
- Quellen sind uneins über das Datum des Ernennungsdekrets: einige nennen den 17. September 2026, eine Quelle den Donnerstag, 19. September.
Warum es wichtig ist
Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine zentrale Institution des ukrainischen Rechtsstaats; ihre Leitung beeinflusst Ermittlungen in hochrangigen Korruptionsverfahren. Die Ernennung eines amtierenden – und damit von der Präsidialverwaltung abhängigen – Generalstaatsanwalts inmitten einer NABU/SAP-Ermittlung gegen das eigene Haus macht die Personalie zu einem politisch aufgeladenen Akt.
Was geschehen ist
Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete am 17. September 2026 (nach einer Quelle am 19. September) das Dekret Nr. 946/2026 und ernannte Anton Kowalsky zum amtierenden Generalstaatsanwalt der Ukraine. Rechtsgrundlage war Teil 2 des Artikels 11 des Gesetzes über die Rechtsordnung im Kriegszustand, das dem Präsidenten die Ernennung eines amtierenden Generalstaatsanwalts erlaubt. Kowalsky leitete seit dem 1. Juli 2025 die Oblast-Staatsanwaltschaft Chmelnyzkyj; zuvor hatte er die Oblast-Staatsanwaltschaft Tscherniwzi geführt und war stellvertretender Leiter der Oblast-Staatsanwaltschaft Winnyzja gewesen. Der Schritt folgte auf die Entlassung seines Vorgängers Ruslan Krawtschenko, die Selenskyj am 15. September per Dekret vollzog; die Werchowna Rada, das ukrainische Parlament, nahm den Rücktritt noch am selben Tag mit 317 Stimmen an. Krawtschenko war erst am 17. Juni 2025 zum Generalstaatsanwalt ernannt worden. Auslöser der Entlassung war eine Ermittlung von NABU und SAP gegen eine mutmaßliche kriminelle Organisation im Büro des Generalstaatsanwalts, die systematisch Bestechungsgelder aus betrügerischen Callcentern kassiert und Vermögenswerte gewaschen haben soll. Krawtschenko hatte in den Tagen vor seiner Entlassung die Ukraine in der Nacht zum 14. September unter Verweis auf eine Dienstreise – laut Ukrajinska Prawda eine fünftägige Reise nach Paris zu PACE-Anhörungen – verlassen und am Morgen des 14. September angekündigt, einen Verdacht gegen den NABU-Direktor Semen Krywonis und eine dem SAP-Chef Oleksandr Klymenko nahestehende Person unterzeichnet zu haben; das Büro des Generalstaatsanwalts wies dies am Abend desselben Tages zurück und erklärte, die entsprechenden Einträge seien aus dem ERDR entfernt worden.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Die ukrainische Berichterstattung stellt den institutionellen Kontext in den Mittelpunkt: die Entlassung Krawtschenkos, die NABU/SAP-Ermittlung gegen eine kriminelle Organisation im Büro des Generalstaatsanwalts sowie Krawtschenkos eigene Ankündigung von Verdachtsmomenten gegen Anti-Korruptions-Ermittler. Ukrainische Medien ordnen die Ernennung als Teil der politischen Konfrontation zwischen Präsidialamt und Anti-Korruptions-Behörden ein und widmen Kowalskys Biografie sowie dem Chmelnyzkyjer Behinderten-Skandal, der seiner Ernennung in der Oblast vorausging, breiten Raum. Kommentare heben hervor, ein amtierender Generalstaatsanwalt sei vom Präsidialamt abhängig und in seinen Handlungen eingeschränkt.
Wo die Berichte auseinandergehen
Die Quellen sind uneins über das Datum des Ernennungsdekrets: mehrere Quellen nennen den 17. September 2026, eine Quelle datiert es auf Donnerstag, den 19. September. Auch beim Datum der NABU/SAP-Veröffentlichung zur mutmaßlichen kriminellen Organisation im Büro des Generalstaatsanwalts gehen die Quellen auseinander: eine Quelle nennt den 4. September, eine andere den 5. September.
Hintergrund
Die Ernennung erfolgte auf Grundlage von Teil 2 des Artikels 11 des ukrainischen Gesetzes über die Rechtsordnung im Kriegszustand, das dem Präsidenten die Ernennung eines amtierenden Generalstaatsanwalts erlaubt. Im Hintergrund steht zudem der Chmelnyzkyjer Skandal um fingierte Behinderungsdiagnosen bei rund 50 lokalen Staatsanwälten im Herbst 2024, nach dem der damalige Leiter der Oblast-Staatsanwaltschaft Oleksiy Olijnyk am 17. Oktober 2024 entlassen wurde und der damalige Generalstaatsanwalt Andrij Kostin im Oktober 2024 zurücktrat; Krawtschenko folgte im Juni 2025. Laut einer Analyse in einem Meinungsartikel sei ein so ernannter amtierender Generalstaatsanwalt vom Präsidialamt abhängig und in seinen Handlungen eingeschränkt; Selenskyj habe dem Parlament keine dauerhafte Kandidatur vorgeschlagen.