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Russland verschleppt 25 Zivilisten aus besetztem Teil der Oblast Charkiw – ukrainischer Ombudsmann appelliert an internationale Stellen

Russische Streitkräfte haben nach Angaben des ukrainischen Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, 25 Zivilisten – darunter Kinder und ältere Menschen – aus dem vorübergehend besetzten Teil der Oblast Charkiw unter dem Vorwand einer "Evakuierung" an einen unbekannten Ort verschleppt. Lubinets wandte sich an die russische Menschenrechtsbeauftragte sowie an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Vereinten Nationen und weitere internationale Organisationen mit der Forderung, den Aufenthaltsort der Verschleppten offenzulegen und ihre Rückführung in die Ukraine zu ermöglichen. Die Besatzer hatten zuvor einen Telegram-Bot zur Erfassung persönlicher Daten unter dem Vorwand der "Evakuierung" eingerichtet.

Das Wichtigste

  • Russische Streitkräfte verschleppten 25 Zivilisten aus dem besetzten Teil der Oblast Charkiw in unbekannte Richtung.
  • Unter den Verschleppten befanden sich Kinder, junge Menschen und ältere Menschen.
  • Der genaue Aufenthaltsort und die Bedingungen der 25 Personen sind unbekannt; auch Angehörige wissen nicht, wo sie sind.
  • Die Besatzer richteten einen Telegram-Bot ein, um unter dem Vorwand der "Evakuierung" Passdaten, Adressen und Telefonnummern zu sammeln.
  • Lubinets stuft die Aktion als Verstoß gegen Artikel 49 der Genfer Konvention ein und verwies zudem auf Artikel 33 und 34.
  • Lubinets wandte sich an die russische Menschenrechtsbeauftragte sowie an das IKRK, die UN und weitere internationale Organisationen.
  • Der genaue Ort innerhalb der Oblast Charkiw, aus dem die Menschen gebracht wurden, wurde nicht öffentlich genannt.

Warum es wichtig ist

Der Vorfall reiht sich in die dokumentierten Fälle erzwungener Verbringungen ukrainischer Zivilisten aus besetztem Gebiet ein, die nach ukrainischer und internationaler Lesart gegen die Genfer Konventionen verstoßen. Dass Kinder betroffen sind, verstärkt die Sorge angesichts des bereits dokumentierten Musters von Deportationen ukrainischer Kinder, die zu Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs und internationalen Sanktionen geführt haben. Durch die direkte Kontaktaufnahme mit russischen und internationalen Stellen parallelisiert die Ukraine diesen Einzelfall mit dem breiteren Vorgehen und schafft eine förmliche Grundlage für mögliche Rückführungen und rechtliche Schritte.

Was geschehen ist

Russische Streitkräfte haben nach Angaben des ukrainischen Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, 25 Zivilisten aus dem vorübergehend besetzten Teil der Oblast Charkiw unter dem Vorwand einer "Evakuierung" an einen unbekannten Ort verschleppt. In dem Gebiet, aus dem die Menschen geholt wurden, dauern aktive Kampfhandlungen an. Unter den Verschleppten befanden sich Kinder, junge Menschen und ältere Menschen; ihr derzeitiger Aufenthaltsort und ihre Haftbedingungen sind unbekannt, auch Angehörige wissen nicht, wo sie sind. Die Besatzer veröffentlichten die Aktion in eigenen Telegram-Kanälen als sogenannte "Rettungsoperation"; verfügbares Videomaterial zeigt nach Lubinets' Darstellung Druckausübung und Einschüchterung während der Verschleppung. Unter dem Vorwand der "Evakuierung" hatten die Besatzer zudem einen Telegram-Bot eingerichtet, der persönliche Daten wie Passangaben, Adressen und Telefonnummern sammelt. Lubinets warnte Bewohner besetzter Gebiete eindringlich, weder eigene Daten noch die ihrer Kinder über diesen Bot zu übermitteln, da diese gegen sie und ihre Angehörigen verwendet werden könnten. Er qualifizierte die Aktion als Verstoß gegen Artikel 49 der Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, der die zwangsweise Überführung und Deportation aus besetztem Gebiet untersagt, und verwies darüber hinaus auf Artikel 33 (Verbot von Einschüchterung, Terror und Kollektivstrafen) sowie Artikel 34 (Verbot der Geiselnahme). Der konkrete Ort innerhalb der Oblast Charkiw, aus dem die Menschen verschleppt wurden, wurde von Lubinets nicht öffentlich genannt.

Hintergrund

Russland bezeichnet solche Operationen über eigene Telegram-Kanäle öffentlich als "Evakuierungen" oder "Rettungsoperationen" – eine Wortwahl, die von ukrainischen Stellen zurückgewiesen wird. Die ukrainischen Behörden bewerten die Verlegungen als Zwangsverbringungen und Deportationen und berufen sich dabei auf Artikel 49 der Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sowie auf Artikel 33 und 34, die Einschüchterung, Kollektivstrafen und Geiselnahme verbieten. Lubinets hatte zuvor Bewohner besetzter Gebiete davor gewarnt, über den von den Besatzern eingerichteten Telegram-Bot personenbezogene Daten – eigene oder die ihrer Kinder – einzureichen, da diese gegen sie und ihre Angehörigen verwendet werden könnten. Der genaue Ort innerhalb der besetzten Oblast Charkiw, aus dem die 25 Menschen verschleppt wurden, wurde vom Ombudsmann nicht öffentlich benannt.