Ukrainisches Parlament stellt Wettbewerbsverfahren im öffentlichen Dienst wieder her
Das ukrainische Parlament hat ein Gesetz zur schrittweisen Wiedereinführung von Wettbewerbsverfahren für Stellen im Staatsdienst und in der lokalen Selbstverwaltung angenommen. Der Entwurf trat in zweiter Lesung und insgesamt durch und regelt unter anderem Übergangsfristen, Veteranenpriorität und Integritätsprüfungen.
Das Wichtigste
- Das Parlament nahm den Entwurf Nr. 13478-1 am 26. Oktober 2026 in zweiter Lesung und insgesamt an; 247 Abgeordnete stimmten dafür.
- Wettbewerbsverfahren für Kategorie A beginnen mit Inkrafttreten des Gesetzes, für Kategorie B nach einem Monat und für Kategorie C sowie lokale Selbstverwaltungsstellen nach zwei Monaten.
- Veteranen und Veteraninnen erhalten bei gleicher Qualifikation oder professioneller Kompetenz Vorrang.
- Der Entwurf sieht Integritätsprüfungen für Kategorie A sowie für Korruptionsrisikostellen der Kategorien B und C vor.
- Die Rückkehr von Wettbewerbsverfahren in Regionen mit Kampfhandlungen ist spätestens sechs Monate nach deren Ende möglich; ohne Wettbewerb ernannte Beamte dürfen höchstens zwölf Monate nach Kriegsende bleiben.
- Der Entwurf enthält Übergangsregeln für während des Kriegszustands ohne Wettbewerb ernannte Beamte und ermöglicht deren Weiterbeschäftigung nach Entscheidung der zuständigen Stelle.
Warum es wichtig ist
Das Gesetz beendet die mit Beginn des russischen Angriffskriegs ausgesetzten Wettbewerbsverfahren und stärkt die erneute Auswahl von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zugleich schafft es einen Rahmen für faire Übergangsregeln, Veteranenpriorität und zusätzliche Integritätskontrollen. Die Maßnahme ist Bestandteil der ukrainischen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Programms Ukraine Facility und der Reform der öffentlichen Verwaltung.
Was geschehen ist
Das Parlament hat den Entwurf Nr. 13478-1 in zweiter Lesung und insgesamt angenommen. Wettbewerbsverfahren sollen zunächst für Kategorie A, anschließend für Kategorie B und C sowie für Stellen in Organen der lokalen Selbstverwaltung wieder aufgenommen werden. Das Gesetz führt Personal- und Kandidatenreserven, Einarbeitungsphasen, interne Wettbewerbsverfahren und Verträge über den Staatsdienst von bis zu drei Jahren ein. Es schafft außerdem die Voraussetzungen für Karrierefortschritte nach einer sehr guten jährlichen Bewertung und hebt die automatische Entlassung nach einer einzelnen negativen Bewertung auf. Übergangsregeln ermöglichen es Führungskräften, bestimmten während des Kriegszustands ohne Wettbewerb ernannten Beschäftigten weiterhin zu beschäftigen. Auf den Konkurrenzbedingungen zugrunde liegenden Bereiche wie Integritätsprüfungen, politische Neutralität der Kommission für den höheren Staatsdienst und die Überprüfung der Entlassungskriterien werden ebenfalls geändert. Auf dem Konkurrenzprinzip beruhende Regelungen gelten nicht in Gebieten mit Kampfhandlungen oder auf vorübergehend besetzten Gebieten.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Die ukrainische Berichterstattung betont das Parlamentsvotum und die praktischen Einzelheiten der wiederhergestellten Verfahren, darunter die unterschiedlichen Zeitpläne für die Besoldungskategorien und die Übergangsbestimmungen. Besonders hervorgehoben werden die Vorteile für Veteranen sowie die Regeln für Beamte, die ohne Wettbewerb ernannt wurden. International wird die Reform als Teil der Ukraine-Facility-Verpflichtungen und der Anforderungen an die Reform der öffentlichen Verwaltung dargestellt.
Wie internationale Quellen darüber berichten
Die Wiedereinführung der Wettbewerbsverfahren wird als Teil der Erfüllung der ukrainischen Reformverpflichtungen im Rahmen der EU-Programms Ukraine Facility sowie der Roadmap zur Reform der öffentlichen Verwaltung und der Strategie 2026–2030 eingeordnet. Von der Erfüllung dieser Verpflichtungen hängt nach den Angaben in der Zusammenfassung unter anderem die Freigabe von 137 Millionen Euro ab.
Hintergrund
Die Wettbewerbsbesetzungen im Staatsdienst und in der lokalen Selbstverwaltung wurden nach Beginn des vollumfassenden Kriegs ausgesetzt. Die wiederhergestellten Verfahren betreffen den Eintritt in den Dienst, den Karriereaufstieg und die Entlassung. Neben Personal- und Kandidatenreserven sowie Einarbeitungsphasen sieht der Entwurf interne Wettbewerbsverfahren für die Kategorien B und C und Verträge über den Staatsdienst von bis zu drei Jahren vor.