Ereignis: 25. September · Veröffentlicht am

Venedig-Kommission stützt internationale Beteiligung an der Auswahl ukrainischer Richtergremien

Die Venedig-Kommission und die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats haben einen gemeinsamen Abschlussbericht zum Gesetzentwurf über die Auswahlverfahren für die Mitglieder der Hohen Qualifikationskommission der Richter (VKKS) und des Hohen Justizrats der Ukraine vorgelegt. Die Kommission begrüßt die geplante Erneuerung des VKKS im Jahr 2027 unter Leitung der zweiten Auswahlkommission mit internationalen Mitgliedern und gibt detaillierte Empfehlungen.

Das Wichtigste

  • Die Stellungnahme wurde am 10. Juli 2026 vom damaligen Vizepremierminister für europäische und euro-atlantische Integration, Taras Kachka, angefordert.
  • Die Venedig-Kommission begrüßt die geplante nahezu vollständige Erneuerung der VKKS im Jahr 2027.
  • Internationale Beteiligung am Auswahlverfahren verletzt nach Einschätzung der Kommission nicht die Souveränität der Ukraine.
  • Die Kommission lehnt die ukrainische Staatsbürgerschaftspflicht für einen internationalen Kandidaten ab und empfiehlt, dies den nominierenden Organisationen zu überlassen.
  • Die Kommission kritisiert die Übertragung internationaler Kontingente an ukrainische Stellen bei Nichtmeldung internationaler Kandidaten.
  • Empfohlen werden gesetzliche Vorgaben zu Anforderungen an Kandidaten, Unvereinbarkeit, Interessenkonflikten, Selbstbefangenheit und vorzeitiger Beendigung der Mandate.
  • Die Reform steht im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kachka-Kos-Plan“ mit zehn Prioritätsreformen im Bereich Antikorruption und Rechtsstaatlichkeit für den EU-Beitritt.

Warum es wichtig ist

Die Stellungnahme betrifft Reformen der Justizauswahlgremien, die auf der Prioritätenliste für den EU-Beitritt der Ukraine stehen. Die Beibehaltung internationaler Experten in der Auswahlkommission ist mit EU-Reformmaßstäben und Förderbedingungen verknüpft. Angesichts der für 2027 geplanten nahezu vollständigen Erneuerung der VKKS ist der gesetzliche Rahmen zeitlich dringend.

Was geschehen ist

Die Venedig-Kommission und die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats haben einen gemeinsamen Abschlussbericht zum Gesetzentwurf über die Auswahlverfahren für die Mitglieder der Hohen Qualifikationskommission der Richter (VKKS) und des Hohen Justizrats vorgelegt. Hintergrund war das Ersuchen des damaligen Vizepremierministers Taras Kachka vom 10. Juli 2026 um eine dringliche Stellungnahme. Die Kommission begrüßt die geplante Erneuerung der VKKS im Jahr 2027, die unter Leitung einer zweiten Auswahlkommission mit international entsandten Mitgliedern für einen begrenzten Zeitraum bis zur Wiederherstellung des regulären nationalen Verfahrens stattfinden soll. Sie billigt die Beibehaltung der Abstimmungsregel zur Integrität, der automatischen Ernennung von Mitgliedern der Auswahlkommission, der Sechs-Monats-Frist für die Bekanntgabe der Auswahlergebnisse für den Hohen Justizrat, der Fristen für die Einberufung von Kongressen und Konferenzen sowie der Erweiterung der Kanäle für die Einreichung von Unterlagen. Ausdrücklich hält die Kommission fest, dass die internationale Beteiligung am Auswahlverfahren die Souveränität der Ukraine nicht verletzt. Sie spricht sich gegen die Anforderung der ukrainischen Staatsbürgerschaft für einen internationalen Kandidaten aus und empfiehlt, diese Frage den nominierenden Organisationen zu überlassen. Kritisch sieht sie die Übertragung internationaler Kontingente an ukrainische Stellen, falls internationale Organisationen fristgerecht keine Kandidaten benennen, und schlägt vor, die Frist für internationale Organisationen zu verlängern oder die Beteiligung eines neutralen und ethisch unabhängigen Akteurs vorzusehen, der den internationalen Charakter des Kontingents wahrt. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission gesetzliche Vorgaben zu Anforderungen an Kandidaten und zur Unvereinbarkeit der Mitglieder der Auswahlkommission, Regelungen zu Interessenkonflikten, Selbstbefangenheit und Ersetzung sowie erschöpfende Gründe und ein Verfahren zur vorzeitigen Beendigung ihrer Mandate. Der Bericht ruft zu einem transparenten und inklusiven Dialog mit der Justiz, der Anwaltschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft für die Überarbeitung des Gesetzentwurfs auf.

Wie ukrainische Quellen darüber berichten

Beide ukrainischsprachigen Medienartikel rahmen den Abschlussbericht der Venedig-Kommission positiv und betonen dessen Zustimmung und Unterstützung der Ziele des Gesetzentwurfs. Sie stellen die Empfehlung als Bestätigung der fortgesetzten Rolle internationaler Experten im Auswahlverfahren der VKKS dar und ordnen dies in die Agenda des EU-Beitritts der Ukraine ein.

Hintergrund

Die dringliche Stellungnahme wurde am 10. Juli 2026 vom damaligen Vizepremierminister für europäische und euro-atlantische Integration, Taras Kachka, angefordert. Die Erweiterung der internationalen Expertenbeteiligung an der Auswahlkommission der VKKS war Teil des sogenannten „Kachka-Kos-Plans“ mit zehn Prioritätsreformen im Bereich Antikorruption und Rechtsstaatlichkeit für den EU-Beitritt. Ende August ernannte der Präsident elf Richter zum Obersten Antikorruptionsgericht und fünf Richter an dessen Berufungskammer – ein Schritt, der mit der Freigabe geschätzter 250 bis 300 Millionen Euro im Rahmen des EU-Programms Ukraine Facility verknüpft ist.