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Venetianische Kommission kritisiert ukrainischen Gesetzentwurf zur Richterauswahl als formell ohne Substanz

Die Venedig-Kommission hat am 25. September 2026 gemeinsam mit der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats eine dringende Stellungnahme zum ukrainischen Regierungsentwurf Nr. 16018-1 über die Auswahl von Mitgliedern der Hohen Qualifikationskommission der Richter (HQCJ) und des Hohen Justizrats veröffentlicht. Darin warnt sie, der Entwurf wahre zwar die Form, nicht aber den Inhalt der europäischen Integrationsverpflichtungen der Ukraine – während die Amtszeit der derzeitigen HQCJ im Juni 2027 ausläuft.

Das Wichtigste

  • Amtszeit der derzeitigen HQCJ läuft im Juni 2027 aus; Ende September 2026 fehlt ein Gesetz, das die Auswahl neuer Mitglieder ermöglichen würde.
  • Venedig-Kommission und Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats veröffentlichten am 25. September 2026 eine dringende Stellungnahme zum Regierungsentwurf Nr. 16018-1.
  • Die Kommission erklärte, der Entwurf wahre die Form, aber nicht die Substanz der europäischen Integrationsverpflichtungen.
  • Die Venedig-Kommission unterstützte das Kernelement des Entwurfs: die Erneuerung der HQCJ 2027 durch eine Wettbewerbskommission mit internationalen Mitgliedern.
  • Sie kritisierte das Gesetzgebungsverfahren als nicht den Standards ordnungsgemäßer Rechtsetzung entsprechend; der Entwurf sei ohne vorherige Konsultation der Öffentlichkeit und der Abgeordneten übermittelt worden.
  • Die Reform ist Teil des Zehn-Punkte-Plans von Kachka–Kos und Voraussetzung für rund 130 Millionen Euro aus dem Ukraine-Fazilität-Plan.

Warum es wichtig ist

Ohne ein neues Gesetz zur Auswahl der HQCJ-Mitglieder läuft die Amtszeit der derzeitigen Kommission im Juni 2027 aus und kann nicht erneuert werden – damit droht ein Stillstand der Justizreform. Die Justizreform ist eine Voraussetzung für den EU-Beitritt der Ukraine; die Rückkehr internationaler Experten in das Auswahlverfahren steht auf der Liste der prioritären Reformen der EU (Kachka–Kos-Plan). An die Reform sind zudem rund 130 Millionen Euro aus dem Ukraine-Fazilität-Plan gekoppelt. Dass die Venedig-Kommission zusätzlich das Gesetzgebungsverfahren selbst als mangelhaft kritisiert, stellt infrage, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet werden kann.

Was geschehen ist

Am 25. September 2026 veröffentlichte die Venedig-Kommission gemeinsam mit der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats eine dringende Stellungnahme zum ukrainischen Regierungsentwurf Nr. 16018-1, der die Auswahl neuer Mitglieder der Hohen Qualifikationskommission der Richter (HQCJ) und des Hohen Justizrats regeln soll. Die Kommission warnte, der Entwurf wahre zwar die Form, nicht aber die Substanz der europäischen Integrationsverpflichtungen der Ukraine, und kritisierte, dass das Gesetzgebungsverfahren – ohne vorherige Konsultation der Öffentlichkeit und der Abgeordneten – nicht den Standards ordnungsgemäßer Rechtsetzung entspreche. Gleichzeitig unterstützte sie das Kernelement des Entwurfs, die Erneuerung der HQCJ im Jahr 2027 einer Wettbewerbskommission mit internationalen Mitgliedern anzuvertrauen, und stellte fest, dass deren Beteiligung weder die Souveränität verletze noch über ein festes Datum hinaus befristet sein müsse. Hintergrund ist, dass die Amtszeit der derzeitigen HQCJ im Juni 2027 ausläuft, die Ukraine aber Ende September 2026 noch über kein Gesetz verfügt, das die Auswahl neuer Mitglieder ermöglichen würde.

Hintergrund

Die erste Wettbewerbskommission, die 2023 die derzeitige HQCJ wählte, bestand aus sechs Personen: drei Richter oder Richter im Ruhestand aus dem Richterrat und drei Experten internationaler Organisationen; ihre Amtszeit endete am 1. Juni 2025. Am 18. Juni 2025 registrierte die Vorsitzende des Antikorruptionsausschusses der Werchowna Rada, Anastasia Radina, gemeinsam mit anderen Abgeordneten den Gesetzentwurf Nr. 13382 zur Verlängerung der Beteiligung internationaler Experten; die Werchowna Rada befasste sich jedoch nie damit. Im Dezember 2025 nahm die EU die Rückkehr internationaler Experten in den HQCJ-Wettbewerb in eine Liste von zehn prioritären Reformen auf, den sogenannten Kachka–Kos-Plan. Im Sommer wurde die Reform Teil des Ukraine-Fazilität-Plans; ihre Umsetzung ist an ein Finanzindikator gekoppielt, der der Ukraine rund 130 Millionen Euro einbringen könnte. Am 10. Juli 2026 übermittelte der damalige Vizepremierminister Taras Kachka den Regierungsentwurf an die Venedig-Kommission, ohne ihn zuvor der Öffentlichkeit oder den Abgeordneten gezeigt zu haben – nach sieben Monaten Stillstand bei der EU-Priorität. Fast 90 zivilgesellschaftliche Organisationen hatten sich für den Erhalt internationaler Experten in den Wettbewerbskommissionen ausgesprochen.