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EU-Parlament öffnet Verteidigungsfonds für Tests in der Ukraine und beschleunigt Rüstungsbeschaffung

Das Europäische Parlament hat am 16. September im Rahmen des „Omnibus V“-Pakets mit großer Mehrheit neue Regeln beschlossen, die eine Finanzierung der Erprobung von Verteidigungsentwicklungen in der Ukraine aus dem Europäischen Verteidigungsfonds ermöglichen. Zugleich werden Vergabe- und Genehmigungsverfahren für Rüstungsprojekte EU-weit verkürzt. Damit unterstützt das Parlament die Investitionsoffensive „ReArm Europe/Readiness 2030“ von bis zu 800 Mrd. Euro in vier Jahren.

Das Wichtigste

  • Abstimmung am 16. September: 530 Ja-Stimmen, 125 Gegenstimmen, 12 Enthaltungen.
  • Finanzierung von Tests Verteidigungsentwicklungen in der Ukraine aus dem Europäischen Verteidigungsfonds wird ermöglicht.
  • Einheitliche EU-Frist für Genehmigungen zum Bau oder zur Erweiterung von Rüstungsproduktion: 42 Arbeitstage, ausnahmsweise verlängerbar um bis zu 102 weitere Arbeitstage.
  • Bei Fristversäumnis nationaler Behörden gilt der Grundsatz der Zustimmungsfiktion.
  • Maßnahmen sollen Investitionen von bis zu 800 Mrd. Euro innerhalb von vier Jahren im Rahmen von ReArm Europe/Readiness 2030 stützen.
  • Vorrang für Projekte aus EU-Mitgliedstaaten und aus Kandidatenländern, einschließlich der Ukraine.
  • Im selben Paket: Erweiterung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) auf weiterverarbeitete Produkte und bevorzugte CBAM-Behandlung für ukrainische Waren wegen des Krieges.

Warum es wichtig ist

Die Abstimmung macht die Ukraine erstmals als EU-Beitrittskandidatin in der Rüstungsforschung und -erprobung förderfähig und verzahnt die europäische Rüstungsindustrie enger mit Kiew. Gleichzeitig werden Genehmigungs- und Beschaffungsprozesse EU-weit verbindlich beschleunigt, was die industrielle Reaktionsfähigkeit erhöht. Zusammen mit der CBAM-Erleichterung für ukrainische Waren sendet das Paket ein politisches Signal der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Anbindung der Ukraine an die EU.

Was geschehen ist

Das Europäische Parlament verabschiedete am 16. September das „Omnibus V“-Paket, mit dem die Kosten für die Erprobung von Verteidigungsentwicklungen in der Ukraine aus dem Europäischen Verteidigungsfonds finanziert werden können. Der Beschluss fiel mit 530 Stimmen bei 125 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Das Paket aktualisiert die Auswahlkriterien für förderfähige Rüstungsprojekte und stellt Kandidatenländer wie die Ukraine den EU-Mitgliedstaaten gleich.

Für den Bau oder die Erweiterung von Rüstungsproduktionsstätten gilt künftig eine einheitliche EU-Frist von 42 Arbeitstagen ab Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags; in komplexen Fällen oder bei Risiken für Umwelt, Gesundheit oder Arbeitsschutz kann die Frist um bis zu 102 weitere Arbeitstage verlängert werden. Entscheidet eine nationale Behörde nicht innerhalb der Frist, tritt Zustimmungsfiktion ein. Die Mitgliedstaaten müssen zentrale Ansprechstellen für Rüstungsprojekte einrichten, eine digitale Antragsverfolgung anbieten und kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.

Im selben Paket wurde das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) auf weiterverarbeitete Produkte ausgeweitet; wegen des andauernden Krieges sollen für ukrainische Waren befristete Präferenzmaßnahmen möglich werden. Die Position des Parlaments bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen mit Rat und Kommission.

Hintergrund

Die Ukraine ist EU-Beitrittskandidatin und wird mit den neuen Regeln bei der Projektauswahl im Europäischen Verteidigungsfonds den Mitgliedstaaten gleichgestellt. Das „Omnibus V“-Paket umfasst zudem die einheitliche 42-Arbeitstage-Frist für Genehmigungen (verlängerbar um bis zu 102 Arbeitstage) sowie nationale Ansprechstellen für Rüstungsprojekte. In ihrer Rede zur Lage der Union kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Europäischen Sicherheitsrat unter Beteiligung der Ukraine sowie Lieferungen von Patriot-Systemen und ein gemeinsames EU-System auf Basis von „Frea“ an.