Parlament billigt in erster Lesung Gesetzentwurf zur Besteuerung von Paketen aus ausländischen Online-Marktplätzen
Die Werchowna Rada hat am 16. September in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuchs gebilligt, mit dem die Mehrwertsteuer auf Waren aus ausländischen Marktplätzen unabhängig vom Wert eingeführt wird. Ebenfalls in erster Lesung angenommen wurde ein damit verbundener Zollgesetzentwurf über internationale Postsendungen. Beide Vorhaben sind Teil der Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem IWF und der EU.
Das Wichtigste
- In erster Lesung stimmten 273 Abgeordnete für die Änderung des Steuergesetzbuchs.
- In erster Lesung stimmten 267 Abgeordnete für Zollgesetzentwurf Nr. 15460.
- Für Online-Käufe bis 150 Euro soll die Mehrwertsteuer von der elektronischen Plattform berechnet und abgeführt werden.
- Nicht-kommerzielle private Sendungen bis 45 Euro sollen weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit bleiben.
- Es war der dritte Anlauf: vorherige Versuche im Mai und Anfang September scheiterten.
- Marktplätze wie Amazon, eBay, Temu und AliExpress müssen nach Angaben von Finanzminister Serhij Martschenko juristische Personen in der Ukraine registrieren, die die Steuer physisch entrichten.
- Finanzminister Martschenko erklärte, die Ukraine erhalte die für September erwarteten 4 Mrd. Euro nicht mehr; bei Verabschiedung bestehe im Oktober eine Chance darauf.
Warum es wichtig ist
Mit dem Gesetzentwurf wird die bisherige Mehrwertsteuerbefreiung für günstige Importpakete aus ausländischen Marktplätzen abgeschafft und eine seit Langem bestehende Steuerschlupfloch geschlossen. Die Verabschiedung ist an die Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem IWF und der EU geknüpft und Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Tranche von 3,7 Mrd. Euro aus dem EU-Makrofinanzhilfe-Kredit über insgesamt 90 Mrd. Euro. Finanzminister Martschenko erklärte, die Verzögerung führe dazu, dass die im September erwarteten 4 Mrd. Euro nicht mehr fließen; bei Verabschiedung bestehe im Oktober eine Chance darauf. Erwartet werden jährliche Einnahmen von rund 10 Mrd. Griwna für den Staatshaushalt.
Was geschehen ist
Die Werchowna Rada, das ukrainische Parlament, billigte am 16. September in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuchs, mit dem die Mehrwertsteuer auf Waren eingeführt wird, die über ausländische Marktplätze gekauft werden – unabhängig vom Warenwert. 273 Abgeordnete stimmten dafür. Für Online-Käufe bis 150 Euro soll die elektronische Plattform die Mehrwertsteuer berechnen und abführen. Nicht-kommerzielle private Sendungen bis 45 Euro sollen von der Steuer befreit bleiben. In erster Lesung angenommen wurde zudem Zollgesetzentwurf Nr. 15460 zu internationalen Post- und Expresssendungen; dafür stimmten 267 Abgeordnete. Es war der dritte Anlauf zur Verabschiedung des Paketbesteuerungs-Gesetzentwurfs; vorherige Versuche im Mai und Anfang September waren gescheitert. Der Ausgang wurde unter anderem von den Abgeordneten Jaroslaw Schelesnjak und Oleksij Hontscharenko öffentlich gemacht.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Ukrainische Quellen stellen die Abstimmung einheitlich als Erfolg der Rada beim dritten Anlauf auf das seit Langem debattierte Gesetz zur Paketbesteuerung dar und betonen den innenpolitischen Ringen. Sie stellen den Zusammenhang zum sogenannten „großen" Steuerpaket des IWF und zu den EU-Integrationsverpflichtungen heraus und rahmen die Abstimmung als Erfüllung internationaler Verpflichtungen statt als reine inländische Steuererhöhung. Als zentrales Argument für die Annahme werden die Erklärungen von Finanzminister Serhij Martschenko zum Risiko von 4 Mrd. Euro an Finanzierung angeführt. Die Berichterstattung der Abgeordneten Jaroslaw Schelesnjak und Oleksij Hontscharenko wird als wichtigster Kanal genannt, über den die Öffentlichkeit vom Ergebnis erfuhr.
Wo die Berichte auseinandergehen
Die Quellen bewerten die Abstimmung über Zollgesetzentwurf Nr. 15460 unterschiedlich: Eine Quelle beschreibt sie als dritten Anlauf auf eine Änderung des Zollkodex, nachdem Nr. 12360 abgelehnt worden war und Nr. 15460 selbst in zweiter Lesung scheiterte und zur Überarbeitung zurückverwiesen wurde; andere Quellen rahmen sie schlicht als erstmalige Lesungszustimmung im Zusammenhang mit EU-Integration und Zollregeln.
Hintergrund
Zwei vorherige Versuche, den Gesetzentwurf zu verabschieden – im Mai und Anfang September –, hatten keine ausreichende Stimmenzahl erreicht; die jetzige Abstimmung war der dritte Anlauf. Am 29. Juli hatte ein neu gebildetes Kabinett dem Parlament eine neue Fassung des Entwurfs vorgelegt. Seit dem 1. Juli gelten europäische Zölle von 3 Euro pro Paket im Wert bis 150 Euro, die zuvor nicht einfuhrzollpflichtig waren. Das Inkrafttreten des Zollgesetzes ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen, um den Aufbau des technischen Systems für die Besteuerung zu ermöglichen. Ab dem 1. Oktober beginnt Moldawien, 20 Prozent Mehrwertsteuer auf Käufe bis 150 Euro über internationale Online-Plattformen zu erheben.