Vorschlag: Eingefrorene russische Zentralbankguthaben auf ein EU-Sonderinstrument übertragen
Beim EPC in Brüssel haben der Politologe Hugo Dixon und Mitautoren einen Mechanismus vorgestellt, der eingefrorene russische Zentralbankkonten von Euroclear, Clearstream und weiteren Verwahrstellen auf ein EU-Sonderinstrument als Verwahrer übertragen soll. Russlands Eigentumsrechte blieben formal erhalten, die EU müsste aber Verwahrstellen und Belgien vollständig gegen russische Gegenmaßnahmen absichern. Das Modell soll frühere Streitigkeiten über Einzelstaatsgarantien umgehen und könnte nach Angaben Dixons auch für Großbritannien, Kanada und Japan offenstehen.
Das Wichtigste
- Vorgestellt am EPC in Brüssel von Politologe Hugo Dixon, mit Lee Buchheit und Dalip Singh als Koautoren.
- Vorgesehen ist die Übertragung aller eingefrorenen CBR-Konten von Euroclear (Belgien), Clearstream (Luxemburg) und weiteren EU-Verwahrstellen auf ein EU-Sonderinstrument.
- Russlands Eigentumsrechte blieben in dieser Phase formal erhalten; übertragen würden Vermögen und die damit verbundenen Verpflichtungen im Wege eines Verwahrerwechsels.
- Die EU müsste Euroclear, Clearstream und Belgien vollständigen rechtlichen und finanziellen Schutz gegen russische Gegenmaßnahmen oder Konfiszierungen gewähren.
- Da die Verpflichtungen gegenüber Russland direkt auf die EU übergingen, bräuchte Euroclear keine Notfall-Liquiditätslinien oder Sondergarantien einzelner Mitgliedstaaten.
- Laut Dixon unterstützen mehrere EU-Mitgliedstaaten und eine Reihe von MdEP den Vorschlag; eine Stellungnahme der belgischen Regierung steht laut Dixon noch aus.
- Bei EU-weiter Billigung wäre der Mechanismus auch für andere Länder mit erheblichen russischen Vermögenswerten offen, darunter Großbritannien, Kanada und Japan.
- Dixon verweist als Präzedenz auf die Übertragung von Zentralbankkonten des Iraks nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein.
Warum es wichtig ist
Der Vorschlag beschreibt einen konkreten rechtlich-finanziellen Hebel, um eingefrorene russische Staatsvermögen ohne sofortige Konfiszierung ukrainischen Interessen zuzuführen, und will damit den Streit um Einzelstaatsgarantien überwinden. Gelingt die Übertragung auf ein EU-Sonderinstrument, würde die EU selbst zum Verwahrer und Verpflichteten gegenüber Russland, was Euroclear und Belgien aus der direkten Haftung herausnimmt und so den Weg für eine spätere Verwendung der Mittel ebnen könnte.
Was geschehen ist
Beim EPC in Brüssel haben der Politologe Hugo Dixon, der Honorarprofessor an der University of Edinburgh Law School Lee Buchheit und Dalip Singh, Vice-Chair und Chefökonom bei PGIM, einen Vorschlag zur weiteren Finanzierung der Ukraine vorgestellt. Kernidee ist, alle eingefrorenen Konten der russischen Zentralbank von Euroclear in Belgien, Clearstream in Luxemburg und weiteren Verwahrstellen in Frankreich und der EU auf ein EU-Sonderinstrument zu übertragen, das künftig als Verwahrer fungiert. Sowohl die Vermögenswerte als auch die damit verbundenen Verpflichtungen sollen im Wege eines Verwahrerwechsels übergehen; Russlands Eigentumsrechte bleiben in dieser Phase formal erhalten. Im Gegenzug müsste die EU Euroclear, Clearstream und Belgien umfassenden rechtlichen und finanziellen Schutz gegen mögliche russische Gegenmaßnahmen oder Konfiszierungen zusichern. Laut Dixon stößt die Initiative auf Unterstützung bei mehreren EU-Mitgliedstaaten und einer Reihe von Mitgliedern des Europäischen Parlaments; eine belgische Regierungsstellungnahme steht nach seinen Angaben noch aus. Der Vorschlag versteht sich ausdrücklich als erster Schritt: Mittel würden nicht sofort an die Ukraine fließen, aber die rechtliche und finanzielle Grundlage für weitere Schritte schaffen.
Hintergrund
Der Mechanismus knüpft an den Präzedenzfall der Übertragung von Zentralbankkonten des Iraks nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein an. Frühere EU-Diskussionen über die Nutzung russischer Vermögenswerte waren an der Frage gescheitert, welche Mitgliedstaaten Verwahrstellen wie Euroclear Garantien stellen. Eingefrorene russische Zentralbankguthaben werden in mehreren EU-Jurisdiktionen gehalten, darunter bei Euroclear in Belgien und Clearstream in Luxemburg. Vor diesem Hintergrund läuft seit Dezember 2025 in Moskau ein Schiedsverfahren der russischen Zentralbank gegen Euroclear über rund 18,17 Billionen Rubel (etwa 250 Mrd. US-Dollar zum damaligen Wechselkurs); ein Moskauer Schiedsgericht wies die Klage am 15. Mai in nichtöffentlicher Sitzung zurück. Die Klagesumme entspricht rund der Hälfte des russischen Föderalhaushalts und umfasst die eingefrorenen Mittel, den Wert sanktionierter Wertpapiere und entgangene Gewinne. Euroclear erkennt die Zuständigkeit des Moskauer Gerichts nicht an.