EU-Kommission prüft Voraussetzungen für 3,7-Milliarden-Euro-Tranche an die Ukraine
Die Europäische Kommission prüft, ob die Ukraine alle Reform- und Gesetzgebungsbedingungen für die Auszahlung der nächsten Tranche der EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erfüllt hat. Nach Angaben von Kommissionssprecher Balazs Ujvari analysiert die Kommission unter anderem ein vom Parlament vergangene Woche verabschiedetes Gesetz zur Mehrwertsteuer auf internationale Pakete und den E-Commerce.
Das Wichtigste
- Die EU-Kommission prüft die Erfüllung der Reformauflagen für eine Makrofinanzhilfe-Tranche von 3,7 Milliarden Euro.
- Kommissionssprecher Balazs Ujvari erklärte, die Kommission analysiere die vergangene Woche von der Werchowna Rada verabschiedeten Gesetze.
- Die Werchowna Rada verabschiedete Gesetzentwurf Nr. 16051-1 zur Mehrwertsteuer auf internationale Pakete und den E-Commerce in vollem Umfang.
- Die EU-Kommission hatte zuvor gewarnt, dass ohne eine Abschaffung der Mehrwertsteuervergünstigung für importierte Pakete mit geringem Wert die Tranche gefährdet sei.
- Die EU hat bereits eine erste Tranche der Makrofinanzhilfe an die Ukraine im Jahr 2026 ausgezahlt.
Warum es wichtig ist
Die Tranche von 3,7 Milliarden Euro ist angesichts des kriegsbedingten Finanzbedarfs der Ukraine eine erhebliche Stütze. Die Auszahlung ist an konkrete Reformen und Gesetzgebungsmaßnahmen gebunden, darunter die Abschaffung der Mehrwertsteuerausnahme für importierte Pakete mit geringem Wert. Mit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes hat die Werchowna Rada eine zuvor explizit als Risiko benannte EU-Bedingung erfüllt.
Was geschehen ist
Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob die Ukraine die Voraussetzungen für die nächste Tranche der EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro vollständig erfüllt hat. Sprecher Balazs Ujvari erklärte, die Kommission werte die in der Vorwoche von der Werchowna Rada verabschiedeten Gesetze aus und werde anschließend ihre Bewertung abgeben. Im Zentrum steht dabei das in vollem Umfang verabschiedete Gesetz zur Mehrwertsteuer auf internationale Pakete und den E-Commerce, das die zuvor von der Kommission als kritisch markierte Vergünstigung für importierte Pakete mit geringem Wert betrifft. Die EU hatte bereits eine erste Tranche der Makrofinanzhilfe an die Ukraine im Jahr 2026 ausgezahlt.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Ukrainische Medien berichten über die laufende Prüfung der EU-Kommission und stellen die parlamentarischen Beschlüsse der Werchowna Rada – insbesondere die Verabschiedung des Gesetzes zur Mehrwertsteuer auf Pakete – als entscheidenden Schritt zur Freigabe der nächsten EU-Tranche dar.
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte zuvor gewarnt, dass die Makrofinanzhilfe-Tranche gefährdet sei, falls die Ukraine nicht die Mehrwertsteuervergünstigung für importierte Pakete mit geringem Wert abschaffe. Eine erste Tranche der Makrofinanzhilfe an die Ukraine wurde bereits 2026 ausgezahlt. Mit dem Gesetzentwurf Nr. 16051-1 zur Mehrwertsteuer auf internationale Pakete und den E-Commerce kam die Werchowna Rada dieser Anforderung nach.