Ukraine schafft Steuerbefreiung für internationale Pakete bis 150 Euro ab
Die Werchowna Rada hat am 15. Oktober in zweiter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 16051-1 verabschiedet, der die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Pakete im Wert bis 150 Euro abschafft. Für Online-Käufe bis 150 Euro soll die Plattform die 20-prozentige Mehrwertsteuer abführen, nicht mehr der Käufer. Die neuen Regeln sollen frühestens am 1. Juli 2027 und nach einem entsprechenden Regierungsbeschluss in Kraft treten.
Das Wichtigste
- Die Werchowna Rada verabschiedete am 15. Oktober den Gesetzentwurf Nr. 16051-1 in zweiter Lesung; 252 Abgeordnete stimmten dafür, drei dagegen.
- Der Entwurf führt eine 20-prozentige Mehrwertsteuer auf Waren aus ausländischen Marktplätzen unabhängig vom Wert ein und hebt die bisherige Befreiung für Pakete bis 150 Euro auf.
- Bei Online-Käufen bis 150 Euro soll die elektronische Plattform oder ihr Vermittler die Mehrwertsteuer berechnen und abführen, nicht der Käufer.
- Nichtkommerzielle Pakete im Wert bis 45 Euro, die unentgeltlich zwischen Privatpersonen versandt werden, bleiben von der Mehrwertsteuer befreit.
- Die neuen Regeln sollen frühestens am 1. Juli 2027 und nach einem entsprechenden Regierungsbeschluss in Kraft treten.
- Die Verabschiedung ist mit einer dritten IWF-Tranche von rund 700 Millionen US-Dollar und einer zweiten EU-Makrofinanzhilfe-Tranche von 3,7 Milliarden Euro verknüpft.
- Der Entwurf enthält eine Änderung von Abgeordneter Olena Schuljak, die die Einkommensteuer für Vermieter von Wohnraum von 18 auf 5 Prozent senkt; die militärische Abgabe von 5 Prozent bleibt bestehen.
Warum es wichtig ist
Das Gesetz beendet eine langjährige Mehrwertsteuerbefreiung für günstige internationale Pakete und könnte sich auf Millionen ukrainischer Online-Käufer auswirken. Es ist Teil des sogenannten „großen" Steuerpakets, das mit den Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem IWF und der EU verknüpft ist: Eine geplante EU-Makrofinanzhilfe-Tranche von 3,7 Milliarden Euro und ein IWF-Tranche von rund 700 Millionen US-Dollar hängen nach Angaben der Europäischen Kommission an der Verabschiedung. Zugleich werden zusätzliche Haushaltseinnahmen von rund 10 Milliarden Hrywnja pro Jahr erwartet, die für die Streitkräfte vorgesehen sind. Eingebaut wurde zudem eine Änderung, die die Einkommensteuer für Wohnungsvermieter von 18 auf 5 Prozent senkt.
Was geschehen ist
Die Werchowna Rada verabschiedete am 15. Oktober in zweiter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 16051-1, mit dem die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Pakete im Wert bis 150 Euro abgeschafft wird. 252 Abgeordnete stimmten dafür, drei dagegen. Der Entwurf, initiiert von Danylo Hetmanzew, Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik, ändert das Steuergesetzbuch der Ukraine und führt eine 20-prozentige Mehrwertsteuer auf Waren aus ausländischen Marktplätzen unabhängig vom Wert ein. Für Online-Käufe bis 150 Euro soll künftig die elektronische Plattform oder ihr Vermittler die Steuer berechnen und abführen, nicht der Käufer. Nichtkommerzielle Pakete im Wert bis 45 Euro, die unentgeltlich zwischen Privatpersonen versandt werden, bleiben von der Mehrwertsteuer befreit. Der Entwurf enthält außerdem eine Änderung der Abgeordneten Olena Schuljak, die die Einkommensteuer für Vermieter von Wohnraum von 18 auf 5 Prozent senkt; die militärische Abgabe von 5 Prozent bleibt bestehen. Ebenfalls verabschiedet wurde eine Änderung, die abgeschwächte Vorschriften zur verstärkten Finanzüberwachung politisch exponierter Personen rückgängig macht und damit die Unterzeichnung des separaten Gesetzes zur Besteuerung digitaler Plattformen ermöglicht. Die neuen Regeln sollen frühestens am 1. Juli 2027 und nach einem entsprechenden Regierungsbeschluss in Kraft treten; bis dahin gilt die bisherige Schwelle für die zollfreie Einfuhr von Waren bis 150 Euro.
Wie ukrainische Quellen darüber berichten
Ukrainische Medien ordnen den Gesetzentwurf als heimische Steuerreform ein, die mit den internationalen Verpflichtungen des Landes gegenüber IWF, EU und dem Programm Ukraine Facility verknüpft ist. Hervorgehoben wird die erwartete Zusatzeinnahme von rund 10 Milliarden Hrywnja pro Jahr, die für die Streitkräfte vorgesehen ist. Berichtet wird zudem über die parlamentarische Vorgeschichte mit den gescheiterten Erstlesungsabstimmungen am 1. September (194 Stimmen) und der Wiederholung (216 Stimmen) sowie der erfolgreichen ersten Lesung am 16. September mit 273 Stimmen. Einige Artikel dokumentieren die Aufnahme der Änderung von Olena Schuljak zur Senkung der Einkommensteuer für Wohnungsvermieter. Auch innerpolitische Stimmen kommen ausführlich zu Wort: der Mitgründer von Nowa Poschta, Wolodymyr Poperewnjuk, kritisiert die Reform scharf, während das Finanzministerium Beschwerden über mögliche Lieferverzögerungen zurückweist und das Ziel betont, gegen illegale Steueroptimierung vorzugehen.
Wo die Berichte auseinandergehen
Eine Quelle (ZN.UA) gibt an, dass 255 Abgeordnete für den Gesetzentwurf gestimmt hätten, während alle anderen Quellen 252 Stimmen nennen. Beim Inkrafttretensdatum uneinig zeigen sich die Quellen: Die meisten nennen frühestens 1. Juli 2027 nach Regierungsbeschluss, eine Quelle (Babel) nennt den 1. Januar 2027, andere sprechen unspezifisch vom „nächsten Jahr". Dieselbe Quelle (ZN.UA) weist zudem darauf hin, dass noch unklar sei, ob die im Entwurf vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung für nichtkommerzielle private Sendungen bis 45 Euro im endgültigen Text erhalten bleibt.
Hintergrund
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln gilt weiterhin die bisherige Schwelle für die zollfreie Einfuhr von Waren im Wert bis 150 Euro. Der Gesetzentwurf ist Teil eines umfassenderen „großen" Steuerpakets, das mit den ukrainischen Verpflichtungen im Rahmen der IWF-Vereinbarungen und des Programms Ukraine Facility verknüpft ist. Für die Anwendung des Gesetzes sind zusätzliche Änderungen am Zollgesetzbuch (Gesetzentwurf Nr. 15460) erforderlich. Nach Angaben des Finanzministeriums werden in der Ukraine derzeit jährlich rund 75 Millionen Pakete abgefertigt, auf die jedoch weniger als 1 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt wird. Initiiert wurde der Entwurf von Danylo Hetmanzew, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik. Vorausgegangen waren gescheiterte Abstimmungen in erster Lesung am 1. September (194 Stimmen) und in einer Wiederholungsabstimmung (216 Stimmen); am 16. September wurde der Entwurf dann in erster Lesung mit 273 Stimmen angenommen.