Veröffentlicht am · Aktualisiert:

Parlament verabschiedet Minderheitenschulgesetz – Weg für zwei EU-Beitrittscluster frei

Die Werchowna Rada hat am 12. Oktober das Gesetz Nr. 16119 zur Bildung in den Sprachen nationaler Minderheiten verabschiedet. Damit erfüllt die Ukraine die Bedingung Ungarns für die Freigabe der Beitrittscluster 2 ("Binnenmarkt") und 3 ("Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum"). Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) war bereit, am selben Tag die EU-Verhandlungspositionen zu billigen; eine Regierungskonferenz Ukraine–EU ist für den 13. Oktober geplant.

Das Wichtigste

  • Am 12. Oktober verabschiedete die Werchowna Rada das Gesetz Nr. 16119 zur Bildung in den Sprachen nationaler Minderheiten.
  • 273 Abgeordnete stimmten in erster Lesung dafür, 266 in der Schlussabstimmung.
  • Das Gesetz garantiert Kindern nationaler Minderheiten und indigener Völker, deren Sprachen Amtssprachen der EU sind, Unterricht in der Muttersprache neben dem Ukrainischen.
  • Schulen können den Status einer Minderheitenschule erhalten, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in der jeweiligen Sprache unterrichtet wird.
  • Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) war bereit, die EU-Verhandlungspositionen zur Eröffnung der Cluster 2 ("Binnenmarkt") und 3 ("Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum") zu billigen.
  • Eine Regierungskonferenz Ukraine–EU zur formellen Eröffnung der beiden Cluster ist für den 13. Oktober geplant.

Warum es wichtig ist

Die Verabschiedung des Gesetzes räumt das Haupthindernis aus dem Weg, das Ungarn seit Monaten gegen die Eröffnung weiterer EU-Beitrittscluster für die Ukraine aufgestellt hatte. Damit kann die Regierungskonferenz am 13. Oktober zwei weitere Cluster formell eröffnen – ein sichtbarer Schritt im EU-Integrationsprozess. Das Gesetz erweitert zugleich die Rechte nationaler Minderheiten im Bildungsbereich, lässt aber die ukrainische Staatssprache als Unterrichtssprache unangetastet; die Regelungen erfassen keine russischsprachigen Schulen.

Was geschehen ist

Die Werchowna Rada verabschiedete am Montag, 12. Oktober, in beiden Lesungen und im Ganzen das Gesetz Nr. 16119 zur Bildung in den Sprachen nationaler Minderheiten und indigener Völker der Ukraine. In erster Lesung stimmten 273 Abgeordnete dafür, in der Schlussabstimmung 266. Das Gesetz wurde unverzüglich zur Unterzeichnung durch den Parlamentspräsidenten und zur Weiterleitung an Präsident Wolodymyr Selenskyj angewiesen. Es erfüllt die Bedingung, die Ungarn für die Freigabe der seit Monaten blockierten EU-Beitrittscluster 2 ("Binnenmarkt") und 3 ("Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum") gestellt hatte. Noch am selben Tag war der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) bereit, die EU-Verhandlungspositionen zur Eröffnung dieser beiden Cluster zu billigen; eine Regierungskonferenz Ukraine–EU ist für Dienstag, 13. Oktober, geplant. Vor dem Votum hatte Ungarns Außenministerin Anita Orbán ihre Erwartung der Verabschiedung geäußert; der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha führte unterdessen in Luxemburg Gespräche mit seiner ungarischen Amtskollegin über die Aufhebung der Blockade sowie über bilaterale und europäische Themen.

Wie ukrainische Quellen darüber berichten

Ukrainische Quellen stellen den Vorgang als wichtigen Meilenstein auf dem europäischen Integrationsweg dar und betonen die diplomatische Abstimmung zwischen Außenminister Andrij Sybiha und seiner ungarischen Amtskollegin Anita Orbán. Sie heben hervor, dass die ukrainische Sprache Unterrichtssprache bleibe und die neuen Regelungen nicht für Russisch gälten, und verweisen auf konkrete Abstimmungsdaten (273 in erster Lesung, 266 in der Schlussabstimmung), die Autoren des Entwurfs und die unverzügliche Anweisung zur Unterzeichnung. EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos wird mit der Würdigung "beeindruckender" ukrainischer Reformfortschritte trotz des Krieges zitiert; Sybiha rahmt die Gespräche in den Kontext von Krieg, Frieden und der Konfrontation mit dem Aggressor.

Hintergrund

Die Ukraine hatte im Juni 2024 formell die EU-Beitrittsverhandlungen aufgenommen, die 35 Kapitel in sechs thematische Cluster bündeln. Am 15. Juni wurde das erste Cluster "Grundlagen" (Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen, Verwaltungsreform) eröffnet; später kam "Außenbeziehungen" hinzu. Ungarn blockierte seit Monaten die Eröffnung der Cluster 2 und 3 mit Verweis auf die Bildungsrechte der ungarischen Minderheit. Im Frühjahr 2025 vereinbarten Kyjiw und Budapest regelmäßige Konsultationen zu Minderheitenfragen; im Mai–Juni wurde ein bilaterales Arrangement zu einem Bildungsgesetz koordiniert, dessen Verabschiedung Ungarn zur Bedingung für die Aufhebung des Veto machte. Am 7. Oktober beendete Ungarn die monatelange Blockade und ebnete damit den Weg für das Rada-Votum und die geplanten Schritte im Coreper sowie auf der Regierungskonferenz.